Sonderkündigungsrecht bei ONE bis 26.August

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Azby
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Beitrag von Azby » 08.07.2008, 22:05

Du hast dahingehend recht, die EB wurden/werden auch geändert. Das ändert aber nichts daran, dass die AGB-Änderung das Kündigungsrecht bringt.
Allerdings konnte ich von einer Schlechterstellung des 4:0 nichts lesen, und auf den Tarif habe ich mich bezogen (da Mr.Dailer über den 4:0 geschrieben hat). Überhaupt kann ich im Inhaltsverzeichnis der EB keinen Punkt über "4 zu 0" sehen. Zwar gibt es auch generelle Entgeltänderungen, die jeden Tarif betreffen (wie die neu eingeführte Zone 6 beim Roaming), aber generell
Aber ich lasse mich gern eines besseren belehren: Was genau wird denn beim alten 4:0 schlechter gemacht?

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 08.07.2008, 23:11

Das spannende an den 4:0 Änderungen ist, dass es nur die betroffenen Kunden als zusätztlichen Punkt auf der Info haben, alle anderen sehen das nicht!!!! Daher auch die Verwirrung.

Generell gilt:

alle Alten 4:0 die noch keine Limits sondern nur fair user hatten werden auf einen 4:0 mit 1000 Minuten beschränkung umgestellt, darüber gelten 0,25 Cent; wer Wahlnetz drei hat behält es es kann aber nicht mehr gewählt werden, wer einmal davon wegwechselt kann nicht mehr zurück.
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Matula
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Beitrag von Matula » 09.07.2008, 03:30

Azby hat geschrieben:
Mr.Dailer hat geschrieben:ein Altkunde,hat nur dann das Recht,auserordentlich zu kündigen,wenn die Agbs,für seinen alten Vertrag,mit denen,des neunen ersetz wurden
Deshalb heißt es ja "AGB" (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Diese gelten allgemein und für jeden Kunden.
Lustig, ich lese das gerade nach dem Thread wo es um die Sonderkündigung bei 3 geht (und wo wir festgestellt haben, dass genau das Gegenteil zutrifft *g*).

Azby
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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 09:56

cicero7 hat geschrieben:Das spannende an den 4:0 Änderungen ist, dass es nur die betroffenen Kunden als zusätztlichen Punkt auf der Info haben, alle anderen sehen das nicht!!!! Daher auch die Verwirrung.

Generell gilt:

alle Alten 4:0 die noch keine Limits sondern nur fair user hatten werden auf einen 4:0 mit 1000 Minuten beschränkung umgestellt, darüber gelten 0,25 Cent [...]
:shock:
Wo?
Ich hab extra nochmal meine letzte Rechnung angeschaut. Da steht aber leider noch nichts über das Sonderkündigungsrecht, da sie vom 22. Juni ist.
Wird dann wohl erst mit der nächsten Rechnung kommen. Danke für die Information!
Weißt du vielleicht, wie das abläuft? Werden es dann 1000 Minuten gesamt sein oder wenigstens wie beim neueren 4:0 1.000 pro Netz (also 1.000 zu one, 1.000 zum Wahlnetz, 1.000 ins Festnetz...)?
Zwar telefoniere ich im Normalfall nicht mehr als 1.000 Minuten in eines der inkudierten Netze, lediglich manchmal etwas drüber - aber genau das war ja das gute am Fair-Use-Prinzip. Manchmal bist du drüber, dafür häufig drunter, das gleicht sich aus, du zahlst trotzdem immer das selbe...
Außerdem sind viele Bekannte von one auf A1/bob umgestiegen, was die Verteilung erneut wieder etwas ausgleicht. Trotzdem: Mit 1.000 Minuten gesamt wird's knapp und ich denke nicht, dass sich das jedes Monat ausgehen wird.
Bisher habe ich noch an meinem alten 4:0 festgehalten, weil er um 19€ alle meine Gespräche und auch alle meine SMS (hab noch 100 SMS aus der Webshopbestellung pro Monat) abgedeckt hat.
Ein Blick auf meine letzte Rechnung verrät mir, dass ich gesamt über 1.300 Minuten telefoniert habe, ca, 750 zu one, 350 ins Festnetz, 200 A1. Wenn's 1.000 pro Netz sind, werd' ich wohl dabeibleiben (müssen), denn wo anders krieg ich dann immer noch keine besseren Konditionen. Sind's 1.000 gesamt, bin ich wohl längste Zeit one-Kunde gewesen...

Mausal
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Beitrag von Mausal » 09.07.2008, 15:48

Bei Ihrem Tarif „4 zu 0“ gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum:
0 Cent gelten für 1.000 Min. zu ONE (inkl. ONE Sprachbox), 1.000 Min. zu Yesss!, 1.000 Min. ins Festnetz und 1.000 Min. in das
von Ihnen gewählte Wahlnetz. Nach Verbrauch der Freiminuten werden für Anrufe zu ONE, zur ONE Sprachbox sowie ins Festnetz
Euro 0,05/Min und für Anrufe in das Wahlnetz und zu Yesss! Euro 0,25/Min verrechnet. Inkludierte Freimengen gelten innerhalb
Österreichs und innerhalb einer Abrechnungsperiode.

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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 17:08

Mausal hat geschrieben:
Bei Ihrem Tarif „4 zu 0“ gilt ab dem nächsten Abrechnungszeitraum:
0 Cent gelten für 1.000 Min. zu ONE (inkl. ONE Sprachbox), 1.000 Min. zu Yesss!, 1.000 Min. ins Festnetz und 1.000 Min. in das
von Ihnen gewählte Wahlnetz. Nach Verbrauch der Freiminuten werden für Anrufe zu ONE, zur ONE Sprachbox sowie ins Festnetz
Euro 0,05/Min und für Anrufe in das Wahlnetz und zu Yesss! Euro 0,25/Min verrechnet. Inkludierte Freimengen gelten innerhalb
Österreichs und innerhalb einer Abrechnungsperiode.
:shock:
Da bin ich echt schwer enttäuscht, von dem Verein.
Wenigstens ist es pro Netz, sonst hätte ich gleich kündigen müssen. So schaffen sie's grad noch, dass ein anderer Anbieter nichts besseres im Programm hat. :evil:
Aber in dem Fall fühle ich mich wieder mal in der Annahme bestätigt, dass es gut ist, nicht an einen Betreiber gebunden zu sein. Jetzt kann ich noch dabei bleiben und sobald irgendwo ein besserer Tarif rauskommt, bin ich weg!

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brus
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Beitrag von brus » 09.07.2008, 18:05

Azby hat geschrieben:Jetzt kann ich noch dabei bleiben und sobald irgendwo ein besserer Tarif rauskommt, bin ich weg!
Ich fürchte das wird nicht so bald sein.

Azby
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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 18:08

brus hat geschrieben:Ich fürchte das wird nicht so bald sein.
Das fürchte ich leider auch - aber immerhin hab ich die Möglichkeit, sofort zu wechseln, wenn sich doch mal was tut.

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Beitrag von DER_Brain » 09.07.2008, 18:34

Hallo!

Erstmal: Ich bin neu hier und durch einen Heise-Artikel bzw. irgendeinem Kommentar auf eure Seite gelangt.

Durch eure Diskussion bin ich neugierig geworden, ob es denn für mich auch ein Recht gibt, die Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen.


Ich hab (damals noch minderjährig) im Mai / Juni 07 den Tarif 4immer Music Pack Young gewählt.
Der Verkäufer hat permanent betont, dass das Musik Pack nur 12 Monate aktiv ist (danach darf ich es abbestellen) und dass ich nach den 12 Monaten auch den Tarif ändern kann (/darf!).

Auf jeden Fall wurde mir das Handy im Urlaub gestohlen und ich bin auf mein altes zurück (womit ich das Musik Pack auch nicht mehr wirklich nutzen konnte - altes Handy!) und hab mir gedacht, ich kann mit Mai / Juni 08 kündigen.


Nun wollte ich kündigen, jedoch ging das nicht, weil ja auch das Musik Pack für 24 monate gebunden ist. Auf einmal. Leider habe ich den Fehler gemacht und mir vom Verkäufer alles einreden lassen und auch nichts schriftliches von ihm gefordert.


Jetzt ist die Situation halt so, dass ich das Musik Pack jedes Monat zahlen muss, obwohl gerade mal 1 monat verwendet. Natürlich bin ich auch angefressen über meine Dummheit bzw. über die Art wie One hier mit dem Kunden umgeht.


Durch die AGB - Änderung sehe ich jetzt eine Chance, dass ich aus dem Vertrag (vorzeitig) aussteigen kann. Wie seht ihr das?
In den AGB steht z.B. drinnen:
12. VERTRAGSÄNDERUNGEN
Änderungen Allgemeiner Geschäftsbedingungen und Tarifbestimmungen
von ONE werden samt jeweiligem Zeitpunkt
des Inkrafttretens durch Veröffentlichung in geeigneter
Form, z.B. im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder im Internet
unter www.one.at, kundgemacht.
Für solche, den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden
Änderungen gilt eine Kundmachungsfrist von
zwei Monaten. Zumindest einen Monat vor Inkrafttreten
solcher, den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden
Änderungen erfolgt in geeigneter Form eine Benachrichtigung
des Kunden über deren wesentlichen Inhalt und den
Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der Kunde ist bis zum Zeitpunkt
des Inkrafttretens solcher, ihn nicht ausschließlich
begünstigenden Änderungen berechtigt, den Vertrag kostenlos
zu kündigen (§ 25 Abs. 3 TKG 2003). In diesem Fall
endet das Vertragsverhältnis mit Inkrafttreten der Änderungen.
Letzteres gilt jedoch dann nicht, wenn sich ONE
gegenüber dem Kunden binnen zwei Wochen nach Zugang
der Kündigung bereit erklärt, ihm gegenüber auf die Änderungen
zu verzichten.
Der Kunde ist stets nur mit Zustimmung von ONE berechtigt,
seine Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis
zu ändern. Selbst im Falle einer solchen Zustimmung können
aber Tarifwechsel, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart
wurde, jedenfalls nur mit Abrechnungstag erfolgen.

Leider verstehe ich den Gesetzestext hier nicht so ganz..

Bedeutet das, dass JEDER Kund hat das Recht die AGBs nicht zu akzeptieren, oder bedeutet es, dass nur DIREKT BETROFFENE Kunden kündigen können?



Könnt ihr meine Situation bzw. meine Chancen auf einen kostenlosen Ausstieg einschätzen?


Dankesehr,

mfg
Andi

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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 18:48

DER_Brain hat geschrieben:Leider verstehe ich den Gesetzestext hier nicht so ganz..
Was du da zitiert hast war kein Gesetzestext sondern nur ein Teil der AGB von one.
DER_Brain hat geschrieben:Bedeutet das, dass JEDER Kund hat das Recht die AGBs nicht zu akzeptieren, oder bedeutet es, dass nur DIREKT BETROFFENE Kunden kündigen können?
Das bedeutet, dass jeder Kunde, der bereits vor der Ankündigung der AGB-Änderung (also vor 26.6.2008) Kunde bei one war jetzt außerordentlich kündigen kann - die Kündigung erfolgt dann per 26.8.2008, so lange musst du also auf jeden Fall noch dabei bleiben.
DER_Brain hat geschrieben:Könnt ihr meine Situation bzw. meine Chancen auf einen kostenlosen Ausstieg einschätzen?
Die Chancen sind zu 100% vorhanden.
Wie oben geschrieben ist das einzige Kriterium, dass du deinen Vertrag in der Form jetzt schon länger als seit 26.6.2008 hast und seitdem auch keine Änderung (neues Handy, Tarifwechsel etc.) vorgenommen hast, da du mit solchen Änderungen die neuen AGB anerkennst und damit kein Recht mehr hast, wegen den dich schlechter stellenden neuen AGB zu kündigen.
Es reicht also aus, wenn du in die one-World gehst, dort sagst, du möchtest von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, das Formular ausfüllst, das sie dir dann hinhalten, es mangelfrei ausfüllst und ihnen wieder in die Hand drückst. Die faxen das dann an die Zentrale und geben dir die Faxbestätigung in die Hand - diese musst du nur mehr gut aufheben (bitte kontrolliere genau, ob sie dir die Bestätigung für deine Kündigung gegeben haben (ich hab schon mal eine von einem anderen Kunden bekommen!) und schau auch, ob auf der Sendebestätigung "OK" steht, also dass das Fax auch durchgekommen ist. Normalerweise kriegst du dann innerhalb weniger Tage bzw. maximal nach 2 Wochen einen Brief, wo sie deine Kündigung hinnehmen und es dir nochmals bestätigen. Den Brief am besten auch nochmal gut aufheben. Per 26.8.2008 dürfte deine SIM-Karte dann nicht mehr funktionieren, es sei denn, du lässt sie auf Take one umstellen (das kostet nichts) - das würde ich in deinem Fall auch tun. Du bekommst einmalig 1€ Guthaben drauf. Das reicht zwar für maximal 3 Minuten telefonieren, aber immerhin bist du auf deiner alten Nummer noch erreichbar, was ich für wichtiger erachte. Außerdem behältst du dir damit die Möglichkeit, deine Nummer wegzuportieren. Würdest du ohne Umstieg kündigen, wäre deine Nummer per 26.8.2008 weg, sofern du sie nicht schon vorher wegportierst - wenn du das überhaupt möchtest...

cicero7
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Beitrag von cicero7 » 09.07.2008, 18:49

Hi Andi,

In der AGB Änderung sind sehr viele Punkte drinnen die ALLE Kunden betreffen. (zb.: statt 4 Wochen nun 8 Wochen Kündigungsfrist), damit ist JEDER Kunde betroffen und es kann auch jeder Kunde das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Wichtig ist das du in deine Kündigung reinschreibst (am besten faxen und bestätigung aufheben):

Liebes ONE Team,

Wegen der Verschlechterungen im Rahmen der AGB Änderung mache ich von meinem außerordentlichen Kündigugnrecht gemäß §25 TKG gebrauch, ich bin im speziellen mit der Änderung der Kündigungsfrist und der erhöhung der Einmalentgelte nicht zufrieden.

lg Andi.
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Beitrag von DER_Brain » 09.07.2008, 18:54

Hallo!

Danke für die schnellen Antworten.

Dass es keine Gesetzestext ist stimmt, ja, aber es liest sich ungefähr so wie einer.. wollt' nur den Vergleich ziehn, aber danke für die Anmerkung :)


Ich finde es toll, dass ich da gleich so umfangreiche (positive) Beratung bekomme. Werde das Schreiben gleich mal faxen bzw. in die One-World schaun.

Liebes ONE Team,

Wegen der Verschlechterungen im Rahmen der AGB Änderung mache ich von meinem außerordentlichen Kündigugnrecht gemäß §25 TKG gebrauch, ich bin im speziellen mit der Änderung der Kündigungsfrist und der erhöhung der Einmalentgelte nicht zufrieden.
Damit ich das auch verstehe: Kündigungsfrist = Dauer zwischen meiner Kündigung und der "offiziellen" Beendigung des Vertrages..? Also ab da wo ich nicht mehr gebunden bin, nichts mehr zahlen muss, etc. ?


danke für die Hilfe,

Andi

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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 19:17

DER_Brain hat geschrieben:Ich finde es toll, dass ich da gleich so umfangreiche (positive) Beratung bekomme.
Dafür ist das Forum da. ;)
DER_Brain hat geschrieben:Werde das Schreiben gleich mal faxen bzw. in die One-World schaun.
Wenn du die Zeit hast, in die one-World zu schauen, mach's dort. Such dir am besten eine aus, die weniger stark frequentiert ist, sonst wartest du ewig. In der one World selbst brauchst du nur sagen, du willst sonderkündigen, kriegst ein Standardkündigungsformular, auf das du im Anmerkungsfeld unbedingt schreiben musst, dass du die Sonderkündigung wegen der AGB-Verschlechterung machen willst (sonst werten sie's am Ende noch als normale Kündigung und du musst die restliche Grundgebühr bis zum Ende der MVD ausbezahlen). Dafür faxen sie's dir gleich (-> du hast keine Kosten für's Fax) und direkt die Kündigung mit Faxbestätigung in der Hand. Wenn nachher irgendwas kommt, kannst du vorweisen, dass du extra in die one World gegangen bist.
DER_Brain hat geschrieben:Damit ich das auch verstehe: Kündigungsfrist = Dauer zwischen meiner Kündigung und der "offiziellen" Beendigung des Vertrages..? Also ab da wo ich nicht mehr gebunden bin, nichts mehr zahlen muss, etc. ?
Ja, aber das betrifft dich in dem Fall nicht.
Was cicero7 meinte ist, dass die Kündigungsfrist mit den neuen AGB auf 8 Wochen verlängert wird (bisher waren es 4 Wochen). Das gilt für eine ordentliche Kündigung. Cicero7 meinte, dass du diese Verlängerung gleich als konkreten Grund heranziehen kannst, warum du mit den neuen AGB nicht einverstanden bist und ihnen das gleich so präsentieren kannst. De facto ist die Kündigungsfrist für dich aber wurscht, weil du bei der Sonderkündigung nur die Zeit bis zum Gültigwerden der neuen AGB abwarten musst - ab dann ist dein Vertrag gekündigt. Die neue (längere) Kündigungsfrist betrifft dich dann nicht mehr.
An sonsten wäre die Kündigungsfrist der Zeitraum, der vom Zeitpunkt deiner ordentlichen Kündigungserklärung bis zum tatsächlichen Ende deines Vertragsverhältnisses mit one vergeht, sprich: Je nachdem, wie lange die Kündigungsfrist ist, musst du um diese Frist im Voraus die Kündigung erklären. (ich hoffe, das war jetzt nicht zu missverständlich geschrieben)

DER_Brain
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Beitrag von DER_Brain » 09.07.2008, 19:50

ja okay, soweit habe ich das verstanden!


Ich hab nun auch noch einmal bei der ONE-Service Line angerufen und die hat mir alles von euch bestätigt und gemeint, ich bräuchte ihnen nur ein fax schicken (in da firma kann ich eh gratis faxen) --> man bekommt auch schnell eine Antwort..


Ist davon eher abzuraten und soll ich lieber in eine OneWorld gehn, oder müsste das reichen? Prinzipiell dürfte es ja kein Problem sein, wenn es an die richtige Nr. gefaxt wird.


lg
Andi

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Wohnort: ausgewandert nach Thaildnd,Land of Smile!, faraway from home.

Beitrag von Mr.Dailer » 09.07.2008, 20:08

,also wo soll das stehen,das alte 4:0 Kunden,bald keine Flatrate mehr haben?

die Kündigungs frist von 8 auf 4 Wochen,tritt doch erst ab 26.8 ein,was bedeutet,ich müste eigentlich genau jezt meinen Vertrag kündigen,habe noch 5 Tage Zeit :D
sollte das tatsächlch alles stimmen..

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