Sonderkündigungsrecht bei ONE bis 26.August

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Azby
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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 20:14

DER_Brain hat geschrieben:Ist davon eher abzuraten und soll ich lieber in eine OneWorld gehn, oder müsste das reichen? Prinzipiell dürfte es ja kein Problem sein, wenn es an die richtige Nr. gefaxt wird.
Nein, so sollte es auch gehen.
Schreib ihnen auf jeden Fall deinen Namen, deine Adresse, zu kündigende Rufnummer (auch wenn du nur eine hast), betone, dass du wegen der AGB-Änderungen von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen willst (schreib evtl. noch dazu, dass du die Karte aber als Wertkarte behalten willst - falls du das willst), Datum und ganz wichtig: Unterschrift!
Auf meinem letzten Kündigungsfax (aus der one-World) steht oben, dass sie es an 069970770 gefaxt haben. Frag aber lieber nochmal bei der Hotline nach (wenn du das noch nicht getan hast), ob das auch wirklich (noch) die richtige Nummer ist - und dann die Faxbestätigung (und Original) gut aufheben...

@Mr.Dailer: Du hast sowieso ein Sonderkündigungsrecht. Die neue Kündigungsfrist gilt erst ab 26.8.2008. Wenn du jetzt kündigen willst, mach gleich eine Sonderkündigung. Oder du kündigst ordentlich (wenn du keine MVD mehr hast), dann bist du noch schneller weg.
Bis inkl. 25.8.2008 kannst du entweder außerordentlich per 26.8.2008 kündigen oder ordentlich mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen...

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 09.07.2008, 20:22

hm,also ich erreiche an der Hotline Niemand mehr,nach ewigem Warten,kommt nur das Freizeichen,ich kündige nur,wenn der alte 4.0 Tarif tasächlich gesrichen wird,aber genau davon lese ich nichts,an der Hotline hies es vor einer Woche auch,das man den alten Tarif selbstverständlich behalten könne,nun was ist den jetz richtig?

meine mvd endet per 15 august,das heist ,ich könnte sie versreichen lassen und ab 26 noch auserodendlich kündigen....

habe mir schon gedacht,das durch die Übernahme ein Krasser Brocken nachkommt,das es so heftig wird hätte ich nie für möglich gehalten...

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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 20:39

Entweder du kündigst gleich (morgen die Kündigung einreichen) und bist den Vertrag nach der MVD los oder außerordentlich und du bist ihn 10 Tage später los...
Schlussendlich ist der Unterschied nicht sehr groß. Nur dass du bei der außerordentlichen Kündigung mehr Zeit hast, dich zu entscheiden.

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Beitrag von Mr.Dailer » 09.07.2008, 20:46

und was machst du?
auch kündigen?
zuerst will ich noch eien sichere Antwort, seitens ob der alte 4.0 tasächlich von danen geht..

aber wenn man einen Vertrag verlängert,pasiert das ja vollautomatisch,was heist,man müste ja gar nich neu unterschreiben,und das wiederum würde bedeuten ,das noch die alten Bedienungen des alten Vertrags gelten,da sie nur von dem die Unterschrift haben,oder wie auch immer..

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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 21:10

Mr.Dailer hat geschrieben:aber wenn man einen Vertrag verlängert,pasiert das ja vollautomatisch,was heist,man müste ja gar nich neu unterschreiben,und das wiederum würde bedeuten ,das noch die alten Bedienungen des alten Vertrags gelten,da sie nur von dem die Unterschrift haben,oder wie auch immer..
Leider nicht "wie auch immer".
Die Änderungen werden einseitig durchgeführt. Deshalb hast du bis 25.8.2008 das Recht außerordentlich zu kündigen. Tust du das nicht, gelten die Änderungen als von dir akzeptiert und du bleibst drauf sitzen - auch wenn du nichts unterschreibst.
Was du meinst, ist etwas anderes:
Solange du noch die Möglichkeit hast, dein Sonderkündigungsrecht auszuüben, darfst du keine Vertragsverlängerung machen, weil du mit einer Vertragsverlängerung die Änderungen automatisch mit akzeptierst und dir damit selbst das Recht entziehst, gegen die Änderung Einspruch zu erheben, da die alten AGB und EB für dich ohnehin nicht mehr gelten.
Ergo: Machst du eine VVL innerhalb der Sonderkündigungsrechtsfrist, bist du sofort auf die neuen Bestimmungen gebunden, machst du gar nichts, läuft die Frist, bis sie aus ist - hast du bis dahin nichts unternommen, bist du ebenfalls an die neuen Bestimmungen gebunden.

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Beitrag von ozirf » 09.07.2008, 23:21

Gilt die Sonderkündigung auch für HUI? Mein Onkel hat ihn schon länger und ist damit total unzufrieden.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! ;-)

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Beitrag von Azby » 09.07.2008, 23:29

ozirf hat geschrieben:Gilt die Sonderkündigung auch für HUI? Mein Onkel hat ihn schon länger und ist damit total unzufrieden.
Ja, gilt für alle Vertragstarife.
Immerhin betrifft die Änderung der AGB alle Kunden, da für alle Kunden zB die Kündigungsfrist verlängert wird - also einfach sonderkündigen und HUI ist per 26.8.2008 weg, wenn sie nicht die alten AGB lassen - und ich hab noch nie davon gehört, dass die das jemals gemacht haben.

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Beitrag von Mausal » 09.07.2008, 23:30

Mr.Dailer hat geschrieben:,also wo soll das stehen,das alte 4:0 Kunden,bald keine Flatrate mehr haben?.
Das, was ich gepostet hab, steht in meiner aktuellen ONE-Rechnung (gestern erhalten) auf Seite 2 ;)

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Beitrag von Azby » 10.07.2008, 00:01

Das werden wir auch noch kriegen, Mr.Dailer - mit der nächsten Rechnung...
Dann hast du's schwarz auf weiß. Oder wie ich die one-Rechnungen kenne schwarz auf hellblau...

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Beitrag von midgap » 10.07.2008, 02:34

Azby hat geschrieben: Ja, gilt für alle Vertragstarife.
Bei der Diskussion is es ja auch mal kurz darum gegangen, ob das ganze auch für die Wertkarte gilt - also Take ONE.
Würd mich nämlich sehr interessieren, weil ich mir die EUR 15,- bis 20,- gern für die Auszahlung ersparen würd, weil sonst die Auszahlung nimma viel Sinn hätt.

Ich wär euch dankbar für eure Meinungen.

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Beitrag von Matula » 10.07.2008, 04:40

Azby hat geschrieben:Entweder du kündigst gleich (morgen die Kündigung einreichen) und bist den Vertrag nach der MVD los oder außerordentlich und du bist ihn 10 Tage später los...
Schlussendlich ist der Unterschied nicht sehr groß. Nur dass du bei der außerordentlichen Kündigung mehr Zeit hast, dich zu entscheiden.
Ich würde die ordentliche Kündigung machen, weil man bei einer Sonderkündigung nie sicher sein kann, ob sie die SIM-Karte komplett abdrehen oder nicht (bei mir haben sie bei meiner Sonderkündigung anno 2006 behauptet, Umstieg auf Take ONE wäre nicht möglich, da die neuen AGB, die ich ja nicht akzeptiere auch für Take ONE gelten). Und wie Azby schon sagte, kann ein Umstieg auf Take ONE nie schaden.

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Beitrag von brus » 10.07.2008, 08:20

Mausal hat geschrieben: Das, was ich gepostet hab, steht in meiner aktuellen ONE-Rechnung (gestern erhalten) auf Seite 2 ;)
Bei meiner Frau beginnt die Rechnungsperiode mit dem 25. Bis jetzt wurde diese Änderung nicht mitgeteilt.
Eine Frage:Ihr redet alle von einer Sonderkündigung als ob es das Paradies wäre.
Was gibt es denn für Alternativen? Meine Frau braucht ihre 1000 Minuten, wenn nicht mehr, locker für das Festnetz.

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Beitrag von Mausal » 10.07.2008, 08:36

Ja, die brauch ich auch - die vielen Festnetzminuten... :roll:
Es gibt meines Wissens nach keine bessere Alternative, aber ich bin momentan schon so, dass ich ONE nicht weiter mein Geld in den Rachen schmeißen will... :evil: lasse mich aber gern eines besseren belehren!

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Beitrag von Azby » 10.07.2008, 11:49

brus hat geschrieben:Ihr redet alle von einer Sonderkündigung als ob es das Paradies wäre.
Was gibt es denn für Alternativen? Meine Frau braucht ihre 1000 Minuten, wenn nicht mehr, locker für das Festnetz.
Das ist genau das Problem, das ich vorher schon angesprochen habe: Ich kann zwar auch nach Ende der Sonderkündigungsmöglichkeit unter Einhaltung der nunmehr 8-wöchigen Kündigungsfrist "normal" kündigen, stehe aber vor dem Problem, dass es trotzdem nichts anderes gibt, wo ich wirklich weiterhin unlimitiert telefonieren kann. Die einzige Alternative wäre ein Umstieg auf einen anderen Betreiber, der aber auch nur 1.000 Minuten anbietet. Ergo steht man vor der Wahl: Nimmt man die Verschlechterung des alten 4:0 hin und hat nur mehr 1000 Minuten pro Netz oder geht man zu einem anderen Betreiber, der auch nur 1000 Minuten anbietet?

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Beitrag von Azby » 10.07.2008, 11:56

Matula hat geschrieben:Ich würde die ordentliche Kündigung machen, weil man bei einer Sonderkündigung nie sicher sein kann, ob sie die SIM-Karte komplett abdrehen oder nicht (bei mir haben sie bei meiner Sonderkündigung anno 2006 behauptet, Umstieg auf Take ONE wäre nicht möglich, da die neuen AGB, die ich ja nicht akzeptiere auch für Take ONE gelten).
Bei den neuen Kündigungsformularen haben sie unten die Möglichkeit eingeräumt "Umstieg auf TAKE ONE" anzukreuzen. Diese normalen Kündigungsformulare kriegt man in der one World und füllt sie gleich dort aus - die Faxen das gleich durch und du kriegst die Bestätigung. Diese Formulare können sowohl für "normale", als auch für außerordentliche Kündigungen verwendet werden - bei der außerordentlichen muss man halt dazuschreiben, dass man aufgrund des Sonderkündigungsrechts dieses in Anspruch nimmt.

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