Elbarto hat geschrieben:Also prinzipiell bin ich so klug wie zuvor

Sei beruhigt: Du kannst aufgrund der AGB-Änderung kündigen. Das ist so. Einziges Problem ist die rechtlich nicht ganz konforme Handhabung von Sonderkündigungen seitens der Betreiber, die dir wie oben erwähnt gerne die alten AGB belassen, damit du nicht kündigen kannst. Prinzipiell aber gilt: Ändert der Betreiber die AGB, kannst du als Kunde kündigen und so ist es dann auch.
@ Mr.Dailer:
Mr.Dailer hat geschrieben:es ging darum,jemand wollte sich schnell ein neues Handy noch holen,mit altvertrag,obwohl die neunen Agbs schon bekanntgegeben wurden!
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Natürlich ist es nicht möglich, sich ein neues Handy mit Vertragsverlängerung zu nehmen und dann zu sagen, ich akzeptiere die neuen AGB nicht, denn: Mit einer Vertragsverlängerung werden die neuen AGB automatisch akzeptiert. Das ist ja genau das, was ich weiter oben geschrieben habe.
Es geht also folgendes Szenario nicht:
Altkunde hat alte AGB, keine MVD mehr und erfährt von den neuen AGB. Er denkt sich "Super, staub' ich noch schnell ein Handy ab und kündige dann.". Er geht in den Shop, macht die VVL, unterschreibt, dass er die neuen AGB akzeptiert und - hey, Moment mal. Das ist der Punkt: Er akzeptiert hiermit die neuen AGB, die sonst erst mit Ablauf der 2-monatigen Frist für ihn gelten würden.
Mr.Dailer hat geschrieben:und genau da ist der Pferdefus begraben,die Bekanntgabe,der neunen Agbs,ist für die "altkunden"nutzlos,da man mir auch auf nachfrage,mitteilte,das sich bei alt Verträgen nix ändert!
Da hat man dir aber einen gehörigen Blödsinn erzählt. Oder denkst du denn wirklich, dass es im ganzen Internet hunderte Diskussionen über Sonderkündigungsrechte geben würde, wenn neue AGB nur für Neukunden gelten würden?
Ich denke, du verwechselst ein paar grundlegende Dinge: Neue AGB gelten für alle, mit einer gewissen Einschränkung: Für Bestandskunden gelten sie erst 2 Monate nach Bekanntgabe bei der RTR. Für Neukunden gelten sie ab sofort, denn Neukunden muss der Betreiber keine Entscheidungszeit überlassen, ob er die neuen AGB annimmt und dabei bleibt, oder ob er sie ablehnt und folglich kündigen will/muss. Der neue Kunde wird vor die Wahl gestellt: Nimm an, oder geh' wieder, der Bestandskunde ist schon dabei und bekommt eine gewisse Frist, innerhalb der er entscheiden muss.
Mr.Dailer hat geschrieben:steht ja auch auf der Hp für sie als Kunde bleibt alles beim gleichen,da der Vertrag vor inkrafttreten der neuen abgeschlosen wurde,und auch,durch eine Vertragsverlängerung,nicht ersetz bzw geändert wird!
Nochmal: Ich weiß nicht, was du da gelesen hast, aber du scheinst dich irgendwie zu irren oder dich zu verlesen, denn
www.one.at/agb spricht ein eindeutiges Wort:
Alte AGB: AGB (bis 26.6.2008) | AGB gültig für bestehende Kunden bis zum 26.08.2008
Neue AGB: AGB (ab 26.6.2008) | AGB gülltig ab 26.06.2008 für Neukunden und ab dem 26.08.2008 für bestehende Kunden
(Vertragsabschluss vor dem 26.06.2008)
Das heißt: Wer seinen Vertrag vor dem 26.6.2008 abgeschlossen oder zuletzt geändert hat, hat zu diesem Zeitpunkt noch den alten AGB zugestimmt und sich folglich auch nur verpflichtet, diese einzuhalten, nicht hingegen die neuen, die erst am 26.6.2008 Wirkung für Neukunden, die ab dem 26.6.2008 einen Vertrag abgeschlossen haben oder Bestandskunden, die eine Vertragsänderung (VVL) ab diesem Datum vorgenommen haben, erlangt haben. Als Altkunde gelten die alten AGB, denen du früher zugestimmt hast weiterhin bis zum 26.8.2008. Danach stimmst du dadurch, dass du keine außerordentliche (oder als bindungsfreier Kunde auch ordentliche) Kündigung erklärst automatisch zu und sie gelten auch für dich als Altkunde.
Ergo: Jetzt kann ein Bestandskunde, der vor dem 26.6.2008 den Vertrag abgeschlossen hat außerordentlich kündigen, da sonst die neuen AGB, die ihn zumindest zum Teil schlechter stellen, für ihn zur Anwendung kommen. Nicht kündigen kann der Kunde hingegen, wenn er sich noch schnell ein Handy holen will oder den Vertrag nach dem 26.6.2008 abgeschlossen hat.
Was du mit "nichts ändert sich für den Kunden" meinst, weiß ich nicht. Vielleicht meinst du die Umstellung auf orange? Diese hat keine Änderung für den Kunden zufolge, die ihn rechtlich schlechter stellen (längere Kündigungsfrist, höhere Gebühren etc.). Und es ändert sich auch sonst nichts für den Kunden, das stimmt: Die SMS-Zentrale bleibt gleich, sämtliche Internet-Zugangspunkte für GPRS/UMTS etc. bleiben gleich, Nummer, SIM-Karte und was es noch so alles gibt, bleiben für den Kunden alles gleich. Wenn du das gemeint hast: Stimmt, dann ändert sich nichts für dich und wegen der Umbenennung auf orange kann kein Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen. Sehr wohl aber für ihn schlechterstellende Änderungen - und das ist genau das, was momentan passiert - daher noch einmal: Bestandskunden haben ein Sonderkündigungsrecht!