Sonderkündigungsrecht bei ONE bis 26.August

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Matula
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Beitrag von Matula » 04.07.2008, 00:41

Azby hat geschrieben:
Matula hat geschrieben:Nein, ich meine die Tarifwechselgebühr bei Take one. Das war damals eine der Entgeltänderungen und wenn diese rechtlich ungültig eingeführt wurden, müsste ich doch bis 26.08. kostenlos Tarif wechseln können?
Eigentlich schon. Am besten du fragst mal bei der Hotline an, ob sie dir die unerlaubterweise abgebuchten 4€ wieder gutschreiben. Sollte eigentlich hinhauen.
Das Problem ist: Ich habe es wegen der eingeführten Gebühr bleiben lassen und nicht Tarif gewechselt. Wenn es jetzt aber doch noch gratis ginge, würde ich es natürlich machen. Aber von der Hotline erwarte ich mir hier leider keiner verlässliche Auskunft...
Azby hat geschrieben:Ob sie dir das Guthaben ausbezahlen, ohne die Gebühr zu verrechnen, weiß ich leider auch nicht. An sich kann ich es mir aber schon vorstellen. Immerhin hast du durch die Entgeltänderung keine wirkliche Möglichkeit mehr, dein Guthaben so zu verbrauchen, wie du es anfangs vorgehabt hast und möchtest logischerweise dein Geld zurück, ohne Abzug...
Bei one möchte ich jetzt eh keine Wertkarte auszahlen lassen (nachdem die "Sorgenkind"-SIM-Karte ja jetzt via Vertrag in Bargeld umgewandelt wird), nur bei Champion. Habe heute einen Brief von A1 bekommen, mehr dazu im entsprechenden Thread.

Mr.Dailer
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Beitrag von Mr.Dailer » 08.07.2008, 13:52

echt "amüsant" zu lesen,aber Haupsache,es steht,auf der Orange seite,für sie als Kunde,bleibt alles beim alten,und es ändert sich nix:(


wird one to go mit 4€ ab 26.8 eingestellt,und ich soltle es noch schnell anmelden falls man es überhaupt noch kann?

Elbarto
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Beitrag von Elbarto » 08.07.2008, 14:44

Hiho,

ich haette mal eine Frage. Welche Vorraussetzungen muessen denn zutreffen, damit ich von dieser Sonderdingsda gebrauch machen kann? Ich habe mir dummerweise ende November, anfang Dezember ein neues Handy geholt. Hab ich damit die neuen AGBs angenommen und so unwissentlich auf dieses Recht verzichtet? Oder koennte ich mich von diesem Scheissverein trotzdem lossagen? One geht mir naemlich schon gehoerig auf die Eier. Aber das nur nebenbei :)

lg
Philipp

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Beitrag von Mr.Dailer » 08.07.2008, 14:49

,also,ich glaube,da letztes Jahr im Dezember,von der jezt ausgesprochenen Agbs Änderung,noch nix bekanntgegeben wurde,bzw niemand davon wuste,müstest du laut Meiner Einschätzung,ohne Probleme aus dem Vertrag rauskomen,es heist aber auch in einem anderen Beitrag,inetwa,das die Leistungsbeschreibungen,für Bestandskunden nicht geändert werden,was heist,das man in dem Fall gar nicht kündigen kann!

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Beitrag von Azby » 08.07.2008, 15:21

Elbarto hat geschrieben:Welche Vorraussetzungen muessen denn zutreffen, damit ich von dieser Sonderdingsda gebrauch machen kann?
Es heißt Sonderkündigungsrecht und du kannst davon Gebrauch machen, wenn du deine Mindestvertragsdauer zu einem Zeitpunkt abgeschlossen hast, der vor der Veröffentlichung der neuen AGB ist.
Der Mobilfunkbetreiber muss die neuen AGB 2 Monate vor Inkrafttreten für Bestandskunden ankündigen.
Das geschah am 26.6.2008. Die neuen AGB sind somit für Neukunden, die ab dem 26.6.2008 einen Vertrag abgeschlossen haben ab sofort, für Bestandskunden, die davor schon in einem aufrechten Vertragsverhältnis mit one gestanden sind, gelten die alten AGB weiter bis die neuen in Kraft treten (mit 26.8.2008). Bis zu diesem Zeitpunkt kannst du von deinem Sonderkündigungsrecht (außerordentliches Kündigungsrecht) Gebrauch machen. Du schickst ihnen also einen Brief oder gehst in die one World und erklärst, dass du mit den neuen AGB nicht einverstanden bist. Die Sonderkündigung bewirkt, dass dein Vertrag weiter läuft, bis die neuen AGB gültig werden würden. Ab dem 26.6.2008 bist du deinen Tarif dann los, auch wenn du im Dezember noch eine Vertragsverlängerung auf 2 Jahre abgeschlossen hast.
Wichtig ist, dass du die neuen AGB nicht durch andere Handlungen akzeptierst (zB neues Handy holen oder sonstige Vertragsänderungen (Tarifwechsel etc.)). Einfach die außerordentliche Kündigung erklären und bis 26. August warten...

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Beitrag von Mr.Dailer » 08.07.2008, 16:00

Hallo!
nun,ob das mit dem Zeitpunkt,der Bekanntgabe,der Agbs,und dem damit sich verbundenen Kündungsänderungsverhalten,oder wie man das auch immer nennt,sich tasächlich so verhält,bin ich eher spektisch!
waum!
ein Altkunde,hat nur dann das Recht,auserordentlich zu kündigen,wenn die Agbs,für seinen alten Vertrag,mit denen,des neunen ersetz wurden,pasiert das nicht,hat er keine Leistungsänderung erfahren,kann seine Agbs (alt)also behalten,und kann deshalb,auch nicht auserodendlich kündigen,bzw,sollten,seine alten Agbs,durch die Bekanntgabe,der neunen "agepast" worden sein,verhält es sich anderst,aber genau,so ist es ja bei One nich,wie man in einem anderen Beitrag liest,und die neuenn Agbs,gelten für Neukunden,nicht um sonsts heist es auf der orange seite,für sie als KUNDE ändert sich nichts!
dies gilt es nicht zu verwechseln:)

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Beitrag von Azby » 08.07.2008, 16:26

Mr.Dailer hat geschrieben:ein Altkunde,hat nur dann das Recht,auserordentlich zu kündigen,wenn die Agbs,für seinen alten Vertrag,mit denen,des neunen ersetz wurden
Deshalb heißt es ja "AGB" (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Diese gelten allgemein und für jeden Kunden.

Zwar haben die Telekombetreiber versucht (bzw. versuchen es nach wie vor), diese Regelung dadurch zu umgehen, dass sie dir die alten AGB belassen und dir dadurch die Grundlage für deine außerordentliche Kündigung entziehen, ob das allerdings rechtlich okay ist, ist eine andere Frage. Schließlich heißt es im §25 Abs. 3 TKG
Der wesentliche Inhalt der nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen ist dem Teilnehmer mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten der Änderung in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitzuteilen. Gleichzeitig ist der Teilnehmer auf den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderungen hinzuweisen sowie darauf, dass er berechtigt ist, den Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt kostenlos zu kündigen. [...]
Da steht nichts von andeuten neuer AGB und zurückziehen selbiger, wenn's dem Betreiber doch nicht mehr passt. Außerdem ist die Praxis, auf irgendeine Rechnung klein zu schreiben "Änderungen, um alles einfacher zu gestalten entnehmen Sie bitte unserer Homepage" auch nicht ganz "fein" dem Gesetz folgend. Zwar ist der Aufdruck der konkreten Änderungen auf der Rechnung nur ein Beispiel, trotzdem denke ich nicht, dass eine versteckte Notiz auf der Rechnung mit verweis auf eine verwinkelte Website im Sinne des Gesetzgebers ist. Meines Erachtens sollte ein Kunde solchen Informationen nicht nachrennen müssen, sondern sie ehrlich präsentiert bekommen.
Mr.Dailer hat geschrieben:bzw,sollten,seine alten Agbs,durch die Bekanntgabe,der neunen "agepast" worden sein,verhält es sich anderst,aber genau,so ist es ja bei One nich,wie man in einem anderen Beitrag liest,und die neuenn Agbs,gelten für Neukunden,nicht um sonsts heist es auf der orange seite,für sie als KUNDE ändert sich nichts!
Ich habe jetzt leider nicht genau verstanden, was du damit sagen willst. Wenn die alten AGB durch die neuen "überschrieben" werden, gilt für den Kunden, sofern nicht ihn ausschließlich begünstigende Änderungen erfolgen ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Ob es rechtlich in Ordnung ist, AGB zu ändern, die meisten uninformiert in die Falle laufen zu lassen und denjenigen, die es interessiert doch die alten AGB behalten zu lassen, ist äußerst fraglich. Immerhin heißt es ja allgemeine Geschäftsbedingungen (die also allgemein für alle Kunden gelten). Der Grund solcher AGB ist ja, eine einheitliche Vertragsbasis für alle Kunden zu schaffen, die für alle Kunden in gleichem Maße gilt. Wenn nun für 2 Mio Kunden jeweils unterschiedliche AGB gelten, sind die AGB sinnlos.

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Beitrag von Mr.Dailer » 08.07.2008, 16:38

,das ist jezt die Frage,wenn bestandskunden,anderst behandelt werden,wie man im anderen Beitrag liest,als du auch zuerst der Meinung warst,das man die Leistungseigenschaft,geänder bekommt!
es ging darum,jemand wollte sich schnell ein neues Handy noch holen,mit altvertrag,obwohl die neunen Agbs schon bekanntgegeben wurden!
und genau da ist der Pferdefus begraben,die Bekanntgabe,der neunen Agbs,ist für die "altkunden"nutzlos,da man mir auch auf nachfrage,mitteilte,das sich bei alt Verträgen nix ändert!
steht ja auch auf der Hp für sie als Kunde bleibt alles beim gleichen,da der Vertrag vor inkrafttreten der neuen abgeschlosen wurde,und auch,durch eine Vertragsverlängerung,nicht ersetz bzw geändert wird!
sonst könnte sich jemand mit altvertrag,noch schnell ein neues Handy holen und dann kündigen,genau dem schiebt one einen Riegel vor,das sich für altkunden nix ändert,und sie deshalb gar nicht kündigen Können:)

was aber für mich heist,algemein gültige Agbs,gelten nicht für alle,sondern für die Neukunden gelten andere,wie eben für uns alte eingesesene Ewigbestandskuden :)

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Beitrag von Elbarto » 08.07.2008, 16:56

Also prinzipiell bin ich so klug wie zuvor :)

Also ich werde es auf jeden Fall einmal probieren, Aber nachdem ich ja nicht der einzige bin, der Aufgrund der neuen AGB kuendigen will, wird das schon passen.

Ich hab sie mir zwar noch nicht durchgelesen, aber ich glaub schon, dass One die AGB eher NICHT zu seinem eigenen Nachteil aendern wird.

Ein bisschen Off Topic: Wenn ich heute nicht zufaellig ein Standard-Interview mit dem One-Chef lese und einen Kommentar mit dem Wort Sonderkuendigungsrecht finde, erfahre ich von den neuen AGBs aber auch nichts. Sollte es nicht so sein, dass Mobilfunker das deutlich mitteilen muessen? Mindestens mit einer Aussendung? Weil ich kann mich nicht erinnern, etwas derartiges bekommen zu haben.

lg
Philipp

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Beitrag von Mr.Dailer » 08.07.2008, 17:13

,die einzelne Ausendung,käme für die Masse zu teuer,da drucken sie es lieber auf die Rechnung,mit auf,und schlagen so,2 Fliegen,mit einer Klape!
okay,ruft bei der Hotline an,und erfragt das Sonderkündigungsrecht!
die besten Antworten,werden hier einer kompletten Tiefenanaylse unterzogen:)

ich glaube ,das sich selbst die Mitarbeiter nicht auskennen,und das ist sehr traurig!

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Beitrag von Azby » 08.07.2008, 17:21

Elbarto hat geschrieben:Also prinzipiell bin ich so klug wie zuvor :)
Sei beruhigt: Du kannst aufgrund der AGB-Änderung kündigen. Das ist so. Einziges Problem ist die rechtlich nicht ganz konforme Handhabung von Sonderkündigungen seitens der Betreiber, die dir wie oben erwähnt gerne die alten AGB belassen, damit du nicht kündigen kannst. Prinzipiell aber gilt: Ändert der Betreiber die AGB, kannst du als Kunde kündigen und so ist es dann auch.

@ Mr.Dailer:
Mr.Dailer hat geschrieben:es ging darum,jemand wollte sich schnell ein neues Handy noch holen,mit altvertrag,obwohl die neunen Agbs schon bekanntgegeben wurden!
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Natürlich ist es nicht möglich, sich ein neues Handy mit Vertragsverlängerung zu nehmen und dann zu sagen, ich akzeptiere die neuen AGB nicht, denn: Mit einer Vertragsverlängerung werden die neuen AGB automatisch akzeptiert. Das ist ja genau das, was ich weiter oben geschrieben habe.
Es geht also folgendes Szenario nicht:
Altkunde hat alte AGB, keine MVD mehr und erfährt von den neuen AGB. Er denkt sich "Super, staub' ich noch schnell ein Handy ab und kündige dann.". Er geht in den Shop, macht die VVL, unterschreibt, dass er die neuen AGB akzeptiert und - hey, Moment mal. Das ist der Punkt: Er akzeptiert hiermit die neuen AGB, die sonst erst mit Ablauf der 2-monatigen Frist für ihn gelten würden.
Mr.Dailer hat geschrieben:und genau da ist der Pferdefus begraben,die Bekanntgabe,der neunen Agbs,ist für die "altkunden"nutzlos,da man mir auch auf nachfrage,mitteilte,das sich bei alt Verträgen nix ändert!
Da hat man dir aber einen gehörigen Blödsinn erzählt. Oder denkst du denn wirklich, dass es im ganzen Internet hunderte Diskussionen über Sonderkündigungsrechte geben würde, wenn neue AGB nur für Neukunden gelten würden?
Ich denke, du verwechselst ein paar grundlegende Dinge: Neue AGB gelten für alle, mit einer gewissen Einschränkung: Für Bestandskunden gelten sie erst 2 Monate nach Bekanntgabe bei der RTR. Für Neukunden gelten sie ab sofort, denn Neukunden muss der Betreiber keine Entscheidungszeit überlassen, ob er die neuen AGB annimmt und dabei bleibt, oder ob er sie ablehnt und folglich kündigen will/muss. Der neue Kunde wird vor die Wahl gestellt: Nimm an, oder geh' wieder, der Bestandskunde ist schon dabei und bekommt eine gewisse Frist, innerhalb der er entscheiden muss.
Mr.Dailer hat geschrieben:steht ja auch auf der Hp für sie als Kunde bleibt alles beim gleichen,da der Vertrag vor inkrafttreten der neuen abgeschlosen wurde,und auch,durch eine Vertragsverlängerung,nicht ersetz bzw geändert wird!
Nochmal: Ich weiß nicht, was du da gelesen hast, aber du scheinst dich irgendwie zu irren oder dich zu verlesen, denn www.one.at/agb spricht ein eindeutiges Wort:
Alte AGB: AGB (bis 26.6.2008) | AGB gültig für bestehende Kunden bis zum 26.08.2008
Neue AGB: AGB (ab 26.6.2008) | AGB gülltig ab 26.06.2008 für Neukunden und ab dem 26.08.2008 für bestehende Kunden
(Vertragsabschluss vor dem 26.06.2008)
Das heißt: Wer seinen Vertrag vor dem 26.6.2008 abgeschlossen oder zuletzt geändert hat, hat zu diesem Zeitpunkt noch den alten AGB zugestimmt und sich folglich auch nur verpflichtet, diese einzuhalten, nicht hingegen die neuen, die erst am 26.6.2008 Wirkung für Neukunden, die ab dem 26.6.2008 einen Vertrag abgeschlossen haben oder Bestandskunden, die eine Vertragsänderung (VVL) ab diesem Datum vorgenommen haben, erlangt haben. Als Altkunde gelten die alten AGB, denen du früher zugestimmt hast weiterhin bis zum 26.8.2008. Danach stimmst du dadurch, dass du keine außerordentliche (oder als bindungsfreier Kunde auch ordentliche) Kündigung erklärst automatisch zu und sie gelten auch für dich als Altkunde.
Ergo: Jetzt kann ein Bestandskunde, der vor dem 26.6.2008 den Vertrag abgeschlossen hat außerordentlich kündigen, da sonst die neuen AGB, die ihn zumindest zum Teil schlechter stellen, für ihn zur Anwendung kommen. Nicht kündigen kann der Kunde hingegen, wenn er sich noch schnell ein Handy holen will oder den Vertrag nach dem 26.6.2008 abgeschlossen hat.
Was du mit "nichts ändert sich für den Kunden" meinst, weiß ich nicht. Vielleicht meinst du die Umstellung auf orange? Diese hat keine Änderung für den Kunden zufolge, die ihn rechtlich schlechter stellen (längere Kündigungsfrist, höhere Gebühren etc.). Und es ändert sich auch sonst nichts für den Kunden, das stimmt: Die SMS-Zentrale bleibt gleich, sämtliche Internet-Zugangspunkte für GPRS/UMTS etc. bleiben gleich, Nummer, SIM-Karte und was es noch so alles gibt, bleiben für den Kunden alles gleich. Wenn du das gemeint hast: Stimmt, dann ändert sich nichts für dich und wegen der Umbenennung auf orange kann kein Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen. Sehr wohl aber für ihn schlechterstellende Änderungen - und das ist genau das, was momentan passiert - daher noch einmal: Bestandskunden haben ein Sonderkündigungsrecht!

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Beitrag von Mr.Dailer » 08.07.2008, 17:32

wow,da hast du dich aber mächtig,in die Tasten gelegt :)

wieviel Anschläge wahren das jezt 5000000 : D

oky spaß bei Seite,das heist also der Tarifplan bleibt für Alkunden der selbe,selbst dann wenn sich die Agbs ändern!
vieleicht meinen die das,für sie als Kunde ändert sich nichts!

aber man kann sich nicht darauf veralgemeinernd beruhen,das das bei jedem Anbieter so sein wird!
würde sich unser Tarifplan ändern,hätten wir ab dem 26 August ja gar keine echte Festnetzflat mehr,und genau das ist nicht der Fall,die alten Tarife,bleiben für Altkundenbestehen,selbst wenn sie ein neues Handy nehmen,und die neunen "agbs " akzeptieren!

diese schwamigen Definitonen,sollte man etwas näher mal bei der Rtr anschauen,wie schauts eigentlich mit dem Einseitigen Kündigungsrecht des Mobilanbieters aus,hat sich da was getan?

oder verlieren wir etwa jetz unsere alte Unbegrenzte Flat,in ein Mobilnetz und isn Festnetz,ich glaube es nicht,selbst,wenn ich ein Iphone nehme!

so ,nun sind wir endlich fertig,und haben alle Scenarien durch:)
wenn dir noch was spezielles dazu einfällt,am besten eine Mail schicken!

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Beitrag von Azby » 08.07.2008, 17:41

Mr.Dailer hat geschrieben:oky spaß bei Seite,das heist also der Tarifplan bleibt für Alkunden der selbe,selbst dann wenn sich die Agbs ändern!
[...]
die alten Tarife,bleiben für Altkundenbestehen,selbst wenn sie ein neues Handy nehmen,und die neunen "agbs " akzeptieren!
Wusste ich's doch, dass wir aneinander vorbeireden.
Ich habe vom Sonderkündigungsrecht geredet, das momentan für die one-Bestandskunden gilt. Und dieses gilt aufgrund einer Änderung in den AGB, die wie oben schon mehr als ausführlich dargestellt wurde allgemein, also für alle, gelten. Dass der Tarifplan für Bestandskunden dabei gleich bleibt (weiterhin unlimitiert ins Festnetz etc.) hat damit wenig zu tun. Wichtig ist, dass sich die AGB ändern (Kündigungsfrist wird erhöht etc.), und dass diese Tatsache allein schon eine Verschlechterung für den Kunden darstellt. Und eine einzige Verschlechterung reicht aus. Das hat auch einen Grund - sonst würden die Betreiber ja dazu übergehen, stückchenweise Verschlechterungen einzuführen, ohne dass sich der Kunde dagegen wehren könnte. Da wird heute die Kündigungsfrist verlängert, morgen die Mahnspesen erhöht, dann ändern wir mal schnell die Entgelte für Erlagscheine etc. und schlussendlich schaut der Vertrag mit seinen AGB gleich ganz anders aus.

Also nochmal: AGB-Änderungen gelten für alle, unberührt bleiben die Tarifpläne (Grundgebühr für den Tarif, Verbindungsentgelte...), was aber das außerordentliche Kündigungsrecht nicht ausschließt.
Bestandskunden haben also ein Sonderkündigungsrecht.

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Beitrag von steelman » 08.07.2008, 18:12

Steht aber wirklich ganz klar auf der Homepage von One. Ich habe meine Sokü morgens an One gefaxt und mittags war das SMS mit Inhalt:Wir bestätigen ihnen die Kündigung ihrer Rufnummer am 26.8. 2008 Wir hoffen sie bald wieder bei One begrüssen zu dürfen. Ganz einfach.

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Beitrag von cicero7 » 08.07.2008, 20:50

Azby hat geschrieben: Also nochmal: AGB-Änderungen gelten für alle, unberührt bleiben die Tarifpläne (Grundgebühr für den Tarif, Verbindungsentgelte...), was aber das außerordentliche Kündigungsrecht nicht ausschließt.
Bestandskunden haben also ein Sonderkündigungsrecht.
Hi Azby, du hast leider NICHT recht.

§25 TKG spricht davon dass im Falle einer Änderung der AGB oder der EB zwingend ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss. Im Falle von ONE wird BEIDES geändert!!!!

Beispiele: Kündigungsfrist = AGB
Taktung, Verschlechterung 4:0, Einmalentgelte = EB (Entgeltbestimmungen)

Die Änderungen vom Herbst waren rechtsungültig daher mussten auch die EB nochmals mitgeändert werden, dabei hat one gleich wieder ein paar Lustigkeiten "mitgenommen", scheinbar um das neue Sonderkündigungsrecht zu finanzieren.

Im Rahmen des §25 TKG kann mit sonderkündigungsrecht jeder Betreiber jeder Zeit JEDES Entgelt nach belieben verändern, allerdings ist bei Änderung von Entgelten (auch Raoming wie derzeit bei drei) ZWINGEND ein Sonderkündigungsrecht nötig (woan sich zb.: drei nicht hält)
inter arma enim silent leges

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