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Verfasst: 04.01.2010, 17:55
von Azby
Willkommen im Forum!
Prinzipiell alles richtig.
Wenn du das Startpaket noch vor dem (oder am) 31.12.2009 bestellt hast, kannst du den bigbob bis inkl. 14.1.2010 anmelden. Die Rufnummernmitnahme erfolgt dann ganz einfach. Du benötigst von deinem bisherigen Anbieter eine sogenannte NÜV-I, die dir um einmalige 4€ ausgestellt wird. Von bob bekommst du nach erfolgter Anmeldung (nachdem ein Probebetrag iHv 10 Cent abgebucht wurde, musst du den Inhalt des Verwendungszweckes von deinem Kontoauszug verifizieren), bekommst du innerhalb weniger Tage einen Brief, in dem du aufgefordert wirst, den beiliegenden Vertrag nochmal zu unterschreiben und zurückzusenden (Porto zahlt bob). Wenn du die Rufnummernmitnahme gleich angibst, musst du den Portierauftrag (ein Formular, das du von bob bekommst) gemeinsam mit der NÜV deines alten Betreibers mit dem Vertrag zurücksenden.
Das Problem in deinem Fall ist allerdings die noch vorhandene Bindung bei A1. A1 ist zwar beim Portieren ein "angenehmer" Anbieter, weil er auf die Kündigungsfrist verzichtet, wenn du die Nummer wegportierst, sprich dein Vertrag ist mit dem Tag der erfolgten Portierung gekündigt, auch ohne vorher die 3 Monate einhalten zu müssen. Allerdings bringt dir das nur etwas, wenn du außerhalb deiner Mindestvertragsdauer bist. Bist du noch innerhalb einer solchen Vertragsbindung, musst du sämtliche in der MVD noch anfallende Grundgebühren im Voraus begleichen (also in deinem Fall noch 1 Jahr Grundgebühr (12xMonatsgrundgebühr)).

Verfasst: 05.01.2010, 23:53
von Matula
daniello hat geschrieben:Wenn ich den A1-Vertrag frühzeitig kündige, wie läuft das mit der Rufnummerübertragung aus?
Deine Rufnummer wird dann sofort zu bob übertragen, Dein A1-Vertrag gekündigt. Du musst aber, wie Azby schon sagte, sämtliche Grundgebühren an A1 zahlen, die Du bis zum Ablauf der Mindestvertragsdauer (MVD) noch gezahlt hättest. Weiters, wenn Du bei der Anmeldung ein Handy genommen hast, fallen 79€ Zusatzgebühr für die vorzeitige Kündigung an.
daniello hat geschrieben:Bei A1 gibt diese 3-Monats-Kündigungsfrist. Kann ich somit 3 Monate vor Vertragsende kündigen (ohne Zusatzkosten)?
Nein. Die Kündigungsfrist kann man sich nur ersparen, wenn man schon ausserhalb der MVD ist. Ansonsten treten dieselben Folgen ein wie oben beschrieben.

Beispiel 1:
Deine MVD läuft bis 30.12.2010. Du schickst Deine Kündigung am 30.09.2010. Dann wird Dein Vertrag am 30.12.2010 gekündigt, genau zum Ablauf der MVD. Hier kannst Du die 3 Monate nicht umgehen, da die MVD bis 30.12.2010 läuft.

Beispiel 2:
Deine MVD läuft bis 29.05.2010. Du schickst die Kündigung aber erst am 25.04.2010. Durch die 3 Monate Kündigungsfrist wäre das Kündigungsdatum dann der 25.07.2010. Hier kannst Du ab 29.05.2010 Deine Nummer ohne Folgen wegportieren. Du kannst hier die 3 Monate Kündigungsfrist verkürzen weil Du ab 29.05.2010 ausserhalb der MVD bist. Portierst Du nach 29.05. weg, zahlst Du ab diesem Tag nichts mehr (Grundgebühr bis 25.07. entfällt) und hast auch keine Strafgebühren.