
Die Aussage auf ... "ist eine deutsche Betriebsanleitung dabei --- nein, schauen sie doch auf die Homepage des Herstellers" zählt ja auch nicht ... das kann analog auch hier zutrefffen, kann ... muss nicht ... wenn sich jemand ein Breitbandzugang holt und nun für die Zugangsdaten erst ins Internet schauen müßte ... ich denke, dass da ein Rückgaberecht besteht, da die Ware einen Mangel hat ...
Deswegen hab ich ja geschrieben, dass sich Betroffene Rechtsbeistand holen oder die Hilfe des Konsumentenschutzes ...
Hardware hin oder her ... zu einer Sim für Breitband gehören Zugangsdaten, sollte einfaches Einlegen der Sim nicht zum Ziel führen (was wir ja wissen) und diese Zugangsdaten gehören zur SIM, wenn diese verkauft wird, ohne diese besteht ein Mangel.
Nun haben wir scheint es ein Patt, du steht dem Contra gegenüber und ich Pro ... erfahren werden wir die "Wahrheit" wohl nur, wenn wir das Wort eines Juristen kennen ... ansonsten bleibt wohl nur Abwarten, bis zum Ernstfall ...

Ich informiere mich ja gerne per Hotline, sofern die eine 0800 Nummer ist, aber ich werde kein Geld dafür ausgeben, um eine verbindliche Auskunft zu bekommen ...