Verfasst: 13.06.2005, 21:28
also,so eine Tante sollte man wirklich mal einer Intensiv Hypnose Aussetzen,dann wurde Ungefähr gleich viel Stimmen,was die einem Da von den "Günstigen" Tarifen,vom nicht vorhandenen Blauen Himmel Runter Lügt!
das fiesteste,was ich mal sah,war früher bei Cybertron,die es ja nicht mehr gibt,die hatten direkt im Spar einen Stand,davorne Ein Paar Leute,die die vorwieigend alten Leute nach dem einkaufen "überfielen",und sofort mit erflog binen mitunten einen vertrag knebelten!
bin mir sicher das da noch eineiges An Siehlblüten auf uns zu kommt,eigentlich gibt das zu Denken,haben wohl zu wenig Kunden,die guten alten Schweden,und ehemals "Heimische"Unternehmen,sonst,ist solch eien Vorgehensweise ja kaum erklär bar,was solls die Konsumentenschüzter mussen doch auch ,was du Schreiben haben,sonst wären auf einmal die Steiten leer und das darf natürlich nicht Pasieren.!
im Konsumentenschutz gesetz,da heist es nämlich,das der Kunde ein Rücktrittsrecht,von Bis zu 8 Tagen,bei sogennanten "Haustürgeschäften" hat,aber seinen wir doch ehrlich,nur allein der Versuch,einen Vertrag ab telfon abzuschliesen,kann gar nicht funktionieren,denn man braucht immer eine Unterschrift,du kannst der also Ruhig weiterhin gut zuhöhren,leztendlich Könnte sie bei Mündlicher Zusage ,dir nicht einmal beweisen ,das du Übberhaupt keine Vertrag abgeschlossen,hast da es keine Unterschrift gibt!
das fiesteste,was ich mal sah,war früher bei Cybertron,die es ja nicht mehr gibt,die hatten direkt im Spar einen Stand,davorne Ein Paar Leute,die die vorwieigend alten Leute nach dem einkaufen "überfielen",und sofort mit erflog binen mitunten einen vertrag knebelten!
bin mir sicher das da noch eineiges An Siehlblüten auf uns zu kommt,eigentlich gibt das zu Denken,haben wohl zu wenig Kunden,die guten alten Schweden,und ehemals "Heimische"Unternehmen,sonst,ist solch eien Vorgehensweise ja kaum erklär bar,was solls die Konsumentenschüzter mussen doch auch ,was du Schreiben haben,sonst wären auf einmal die Steiten leer und das darf natürlich nicht Pasieren.!
im Konsumentenschutz gesetz,da heist es nämlich,das der Kunde ein Rücktrittsrecht,von Bis zu 8 Tagen,bei sogennanten "Haustürgeschäften" hat,aber seinen wir doch ehrlich,nur allein der Versuch,einen Vertrag ab telfon abzuschliesen,kann gar nicht funktionieren,denn man braucht immer eine Unterschrift,du kannst der also Ruhig weiterhin gut zuhöhren,leztendlich Könnte sie bei Mündlicher Zusage ,dir nicht einmal beweisen ,das du Übberhaupt keine Vertrag abgeschlossen,hast da es keine Unterschrift gibt!