Verfasst: 18.10.2007, 21:57
bei wie vielen minuten warst du dann entgültig abgedreht?
Also haben sie Gespräche, die du noch in der alten Rechnungsperiode geführt hast in der neuen Rechnungsperiode verrechnet..?becks1980 hat geschrieben:Einige Tage später schaute ich trotzdem mal in meinen cost manager und sah dass ich für den aktuellen Monat Oktober 800 weitere Minuten ins Wahlnetz nachverrechnet bekommen habe aus dem September...
becks1980 hat geschrieben:One wird immer dubioser:
Nachdem man mir mit Datum vom 15.10. einen Brief geschrieben hat man mache mit sofortiger Wirkung vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch blieb meine Karte aktiv.
Gestern merkte ich aber, dass ich keine aktiven Gespräche mehr führen kann. Ich rief die Hotline an.
Man sagte mir:
- ich sei wegen dem Verstoß gegen fair use gesperrt aber noch passiv erreichbar
- ich würde mit dem 18.11. abgeschalten weil dann MEINE Sonderkündigung aktiv sei
- bis 18.11. muss ich weiter Grundentgeld zahlen das wäre eben so
Eigentlich ein Fall für den Konsumentenschutz oder? Entweder sie sollen mich kündigen und zwar ganz oder mich telefonieren lassen! Aber Grundentgeld zahlen und keine Leistung bekommen ausser passiv erreichbar zu sein ist nicht in ordnung!
Bei Sonderkündigung bis 17.11.gigi hat geschrieben:habe noch einige fragen bezüglich meiner kündigung von one.
wie lange werden und dürfen sie mir die grundgebühr noch verrechnen?
sollte ich meinen abbuchungsauftrag vorsichtshalber schon stornieren, da one die grundgebühr im vorraus abbucht?
lg. gigi
nein keine sonderkündigung durch mich.Flo061180 hat geschrieben:Bei Sonderkündigung bis 17.11.gigi hat geschrieben:habe noch einige fragen bezüglich meiner kündigung von one.
wie lange werden und dürfen sie mir die grundgebühr noch verrechnen?
sollte ich meinen abbuchungsauftrag vorsichtshalber schon stornieren, da one die grundgebühr im vorraus abbucht?
lg. gigi
Storno des Abbuchers ist nicht nötig bzw. könnte nur zu unnötigen Komplikationen führen.
Würde ich auch nicht machen, da Du bei Deiner Bank eine, durch einen Abbuchungsauftrag verursachte, Abbuchung innerhalb von 42 Kalendertagen zurückbuchen lassen kannst. Trotzdem darfst Du (theoretisch) eine falsche Rechnung nicht zurückbuchen lassen sondern musst einen Rechnungseinspruch machen. Den am Besten sofort machen damit Dir one vor Ablauf der 42 Tage antwortet und vielleicht von sich aus eine Gutschrift anbietet. Wenn nicht, kannst Du es noch immer bei der Bank zurückbuchen lassen.gigi hat geschrieben:sollte ich meinen abbuchungsauftrag vorsichtshalber schon stornieren, da one die grundgebühr im vorraus abbucht?
Naja, sie könnten jederzeit die AGB für den 4:0 ändern - damit haben die Kunden natürlich ein SoKü-Recht, aber der Tarif wäre für one nicht mehr "gefährlich"...Mr.Dailer hat geschrieben:es wirkt auf mich im Moment so,das man schnell noch ein paar abdreht,da man Angst hat,per Richtspruch,nachher nicht mehr kündigen zu dürfen!
Hab ich in letzter Zeit auch öfter bekommen...so bekmam grad beim ersten Ponstingversuch diese Meldung,vom Server?
Internal Server Error ...