Sonderkündigungsrecht für alle Telering-Kunden AB SOFORT !!
Verfasst: 31.08.2006, 23:59
SONDERKÜNDIGUNGSRECHT
Tele.ring hat sein UMTS-Netz abgeschaltet.
Dies bedeutet eine Verschlechterung von 90 % der üblichen UMTS Geschwindigkeit, d.h.: GPRS steht zwar weiter zur Verfügung, ist aber nur einem Bruchteil so schnell. Deshalb darf man eine Sonderkündigung machen.
Mindestvertragsdauer (Egal ob 22 Monate oder nur 2 zum Beispiel), Bindungen, etc.... Vertragsverlängerungen mit Handy oder Bonus (vor dem heutigen Datum 31.08.2006) sind dabei irrelevant, d.h: man kann sofort kündigen und muss keinerlei Kosten tragen. Der Anschluss wird entweder sofort oder innerhalb kürzester Zeit stillgelegt, d.h: man zahlt nur die GGB und Gespräche bis zur Abschaltung, das Handy darf man behalten.
Da keine diesbezügliche Information stattfand, kann man Schätzungsweise noch ein paar Wochen lang eine SoKü machen.
Jeder Teleringkunde ist automatisch für UMTS freigeschaltet (SIM Karten funktionieren automatisch im UMTS Netz, sobald diese in einem UMTS Telefon betrieben wird, ohne zusätzliche Aktivierung http://www.telering.at/Content.Node/sms/3400.php)
Dies beweißt das der Kunde diesen Service als Vertragsbestandteil anzusehen hat, ihn also in Anspruch nehmen konnte.
dieses Kündigungsrecht ist nicht vom Endgerät (nur GSM) abhängig, da sich der Kunde ja ein UMTS Gerät zulegen konnte, auf eigene Kosten, da UMTS als Leistungsbestandteil auf der Telering Homepage angeführt wird/wurde bis 31.08.2006.
somit gilt dieses SoKü-Recht für jeden Telering-Kunden.
Sollte jemand von diesem RECHT gebrauch machen wollen, da er mit der Leistungsverschlechterung nicht einverstanden ist, ist folgendes zu beachten
ES IST WICHTIG, dass in dem Schreiben an den Mobilfunkbetreiber (in diesem Fall Telering) ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT geltend gemacht wird, zum Beispiel:
Betreff: Sonderkündigung aufgrund einer Leistungsverschlechterung / Dienste-Abschaltung (Abschaltung des Telering UMTS Netzes) zu lasten meiner Vertragsbestandteile / des Kunden.
, .... oder ähnliches .......
ENDE
Auszug aus der Mitteilung:
Tele.ring hat sein UMTS-Netz abgeschaltet.
T-Mobile Austria hat heute das UMTS-Netz der Tochtergesellschaft tele.ring abgeschaltet. Eine Wiederinbetriebnahme ist nicht geplant. Tele.ring-UMTS-Nutzer sind nun für einige Monate auf GPRS-Datenübertragung angewiesen. Nach unbestätigten Informationen sollen tele.ring-Kunden Mitte Dezember Zugang zum GSM- und UMTS-Netz von T-Mobile Austria erhalten ("National Roaming").
Danach soll auch das GSM-Netz von tele.ring großteils abgeschaltet, zu einem kleineren Teil in das T-Mobile-Netz integriert werden. T-Mobile Austria hat sich im Zuge der Übernahme von tele.ring gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, einen Großteil der Sendestandorte samt Zuleitungen sowie die gesamten 3G-Frequenzen von tele.ring an Konkurrenten abzugeben. Mit 3 gibt es bereits ein Übereinkommen, mit One laufen die Verhandlungen noch.
Intensivnutzer des tele.ring-UMTS-Netzes bekommen einen Brief, mit dem ihnen T-Mobile-Verträge mit HSDPA-Datenkarten schmackhaft gemacht werden sollen. Tele.ring-UMTS-User, die von den magentafarbenen Produkten nicht angetan sind, können laut T-Mobile von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Lange warten sollten sie damit aber nicht, denn das könnte als konkludente Zustimmung zum geringeren Leistungsumfang gewertet werden.
ENDE
AGB - Auszug:
. Vertragsänderung
3.1 tele.ring kann im Rahmen der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Erfordernisse AGB, Leistungsbeschreibungen und Tarife ändern. Änderungen der Tarife können erfolgen, insbesondere, um Adaptierungen im Hinblick auf die für die Preiskalkulation relevanten Kosten (z.B. Zusammenschaltungsgebühren und Selbstkosten) durchführen zu können.
3.2 Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für
die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.
3.3 Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Tarife werden durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage von tele.ring unter www.telering.at kundgemacht. Der wesentliche Inhalt der für den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen wird diesem mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten in geeigneter Form mitgeteilt.
3.4 Vertragsänderungen seitens des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von tele.ring. Die Auskunft über etwaige Formerfordernisse wird telefonisch unter der kostenlosen Hotline erteilt.
ENDE
Mfg stefan
Tele.ring hat sein UMTS-Netz abgeschaltet.
Dies bedeutet eine Verschlechterung von 90 % der üblichen UMTS Geschwindigkeit, d.h.: GPRS steht zwar weiter zur Verfügung, ist aber nur einem Bruchteil so schnell. Deshalb darf man eine Sonderkündigung machen.
Mindestvertragsdauer (Egal ob 22 Monate oder nur 2 zum Beispiel), Bindungen, etc.... Vertragsverlängerungen mit Handy oder Bonus (vor dem heutigen Datum 31.08.2006) sind dabei irrelevant, d.h: man kann sofort kündigen und muss keinerlei Kosten tragen. Der Anschluss wird entweder sofort oder innerhalb kürzester Zeit stillgelegt, d.h: man zahlt nur die GGB und Gespräche bis zur Abschaltung, das Handy darf man behalten.
Da keine diesbezügliche Information stattfand, kann man Schätzungsweise noch ein paar Wochen lang eine SoKü machen.
Jeder Teleringkunde ist automatisch für UMTS freigeschaltet (SIM Karten funktionieren automatisch im UMTS Netz, sobald diese in einem UMTS Telefon betrieben wird, ohne zusätzliche Aktivierung http://www.telering.at/Content.Node/sms/3400.php)
Dies beweißt das der Kunde diesen Service als Vertragsbestandteil anzusehen hat, ihn also in Anspruch nehmen konnte.
dieses Kündigungsrecht ist nicht vom Endgerät (nur GSM) abhängig, da sich der Kunde ja ein UMTS Gerät zulegen konnte, auf eigene Kosten, da UMTS als Leistungsbestandteil auf der Telering Homepage angeführt wird/wurde bis 31.08.2006.
somit gilt dieses SoKü-Recht für jeden Telering-Kunden.
Sollte jemand von diesem RECHT gebrauch machen wollen, da er mit der Leistungsverschlechterung nicht einverstanden ist, ist folgendes zu beachten
ES IST WICHTIG, dass in dem Schreiben an den Mobilfunkbetreiber (in diesem Fall Telering) ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT geltend gemacht wird, zum Beispiel:
Betreff: Sonderkündigung aufgrund einer Leistungsverschlechterung / Dienste-Abschaltung (Abschaltung des Telering UMTS Netzes) zu lasten meiner Vertragsbestandteile / des Kunden.
, .... oder ähnliches .......
ENDE
Auszug aus der Mitteilung:
Tele.ring hat sein UMTS-Netz abgeschaltet.
T-Mobile Austria hat heute das UMTS-Netz der Tochtergesellschaft tele.ring abgeschaltet. Eine Wiederinbetriebnahme ist nicht geplant. Tele.ring-UMTS-Nutzer sind nun für einige Monate auf GPRS-Datenübertragung angewiesen. Nach unbestätigten Informationen sollen tele.ring-Kunden Mitte Dezember Zugang zum GSM- und UMTS-Netz von T-Mobile Austria erhalten ("National Roaming").
Danach soll auch das GSM-Netz von tele.ring großteils abgeschaltet, zu einem kleineren Teil in das T-Mobile-Netz integriert werden. T-Mobile Austria hat sich im Zuge der Übernahme von tele.ring gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, einen Großteil der Sendestandorte samt Zuleitungen sowie die gesamten 3G-Frequenzen von tele.ring an Konkurrenten abzugeben. Mit 3 gibt es bereits ein Übereinkommen, mit One laufen die Verhandlungen noch.
Intensivnutzer des tele.ring-UMTS-Netzes bekommen einen Brief, mit dem ihnen T-Mobile-Verträge mit HSDPA-Datenkarten schmackhaft gemacht werden sollen. Tele.ring-UMTS-User, die von den magentafarbenen Produkten nicht angetan sind, können laut T-Mobile von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Lange warten sollten sie damit aber nicht, denn das könnte als konkludente Zustimmung zum geringeren Leistungsumfang gewertet werden.
ENDE
AGB - Auszug:
. Vertragsänderung
3.1 tele.ring kann im Rahmen der technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Erfordernisse AGB, Leistungsbeschreibungen und Tarife ändern. Änderungen der Tarife können erfolgen, insbesondere, um Adaptierungen im Hinblick auf die für die Preiskalkulation relevanten Kosten (z.B. Zusammenschaltungsgebühren und Selbstkosten) durchführen zu können.
3.2 Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für
die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.
3.3 Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Tarife werden durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage von tele.ring unter www.telering.at kundgemacht. Der wesentliche Inhalt der für den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen wird diesem mindestens ein Monat vor In-Kraft-Treten in geeigneter Form mitgeteilt.
3.4 Vertragsänderungen seitens des Kunden bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von tele.ring. Die Auskunft über etwaige Formerfordernisse wird telefonisch unter der kostenlosen Hotline erteilt.
ENDE
Mfg stefan