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Telefongebührenbefreiung
Verfasst: 24.09.2006, 10:24
von ActiveMikeX
Ich habe eine Frage:
Bekommt man auch für die Gesprächsgebühren eine Gutschrift, wenn man bei der Telekom Austria eine Telefongebührenbefreiung (vom BMVIT) hat?
Wenn ja wie funktioniert das, wenn man über Preselection eigentlich so gut wie alle Gespräche über einen alternativen Anbieter führt?
Vielen Dank schon im Voraus!
Mike
Verfasst: 24.09.2006, 10:57
von jxj
Ja, ein bißchen ist dabei. Ja nach Tarif hat bis zu 60 Minuten Gratistelefonie.
Nähereres bei Telekom Austria:
http://kundenbereich.aon.at/produkte_ta ... schuss.php
Allgemein für alle möglichen Anbieter:
http://www.orf-gis.at/meld_be6.htm
Re: Telefongebührenbefreiung
Verfasst: 24.09.2006, 23:52
von schillerlady
ActiveMikeX hat geschrieben:
Wenn ja wie funktioniert das, wenn man über Preselection eigentlich so gut wie alle Gespräche über einen alternativen Anbieter führt?
Wenn du eine Voreinstellung hast und aber die 60 Minuten nutzen willst dann kannst du für die 60 Minuten die 1001 vorwählen
und da telefonierst du dann über die Telekom Austria!
Musst aber dann bei jeden Gespräch,das du über die Telekom AUstria führen willst, machen!
Verfasst: 11.12.2006, 21:40
von Mr.Dailer
die Gutschrift,die man da bekommt,gilt nur in der Freizeit 60 Minuten pro Monat österreichweit,und ist nicht übertrag bar,kannst auch auf Bfree One oder Tmobile Wertkarte anmelden,für alle Nezte,gelten dann zu jeder Zeit,eine Stunde Österreichweit!
man bekommt 27€ und die Minute kostet dann 40 cent,ist meiner Meinung nach einer Dringenden überarbeitung zu unterstellen,sowas ist nicht mehr Zeitgemäß,vorallem,das beim Festnezt das Freimunutern Guthaben verfällt bis zun nächsten Monat,was beim Handy ,nicht der Fall ist !
Verfasst: 05.01.2007, 16:50
von Auge
@Mister Dialer!
Es gibt grundsätzlich zwei Zuschussarten. Diese sind tarifabhängig.
Beim Standard-Tarif bekommt man zur Grundgebührenabdeckung
3,20 exkl. Ust. für Verbindungsentgelte "geschenkt". Natürlich muss diese Gebühr auch vertelefoniert werden.
Beim Tiktak bekommt der Zuschusskunde einen Fixzuschuss von 13,81 exkl. Ust. (ich hoffe, dass ich da jetzt richtig liege) Auf alle Fälle ein bisschen mehr als die Grundgebühr ausmacht.
Dass diese "Freiminuten" nur in der Freizeit gültig sind, ist mir neu.
Verfasst: 05.01.2007, 17:12
von Mr.Dailer
,Beim Standart Tarif,gab man mir zumidest vor.,2 Jahren diese Auskunft,das die Nr,ab 18 h,also in der Freizeit gelten,das sie es beim Tiktak geändert haben,kann sein,ist mir aber nicht bestätigt worden,vielleicht ist es bei Tik Talk inzwischen anders,einfach mal nachfragen bei der Gis!
die Gesetzteslücke,besteht,meiner Meinung nach immer noch daran,das eine Grundgebührbefreiung,immer nur noch bei der Ta,bzw eben den Mobilfunkanbeitern bentragt werden kann,würde jemand zu Voice Over Ip Inode Etc,wechseln,gäbe,es aus welchem Grund auch immer keine Befreiung,was insofern unlogisch,ist da ja der Zuschuß vom Bundes Ministerium für Soziale Sicherheit kommt,und deshalb ,anbieter Unabhängig vergeben werden sollte!
Verfasst: 07.01.2007, 00:42
von Stefan
Auge hat geschrieben:Dass diese "Freiminuten" nur in der Freizeit gültig sind, ist mir neu.
Bei der TA ist es in der mir bekannten Regel so, dass die Freiminuten zum Tarif in der Freizeit grechnet werden, also dementsprechend weniger sind, wenn in der Geschäftszeit telefoniert wird.
Grüße
Stefan
Verfasst: 07.01.2007, 12:45
von Mr.Dailer
,man sagte mir,wie gesagt vor 2 Jahren an der Hotline,man hat,pro Monat,eine Freistunde,die aber nur in der Freizeit ,gilt,die Geschäftszeit,ist voll zu bezahlen,und wird nicht,von den Freiminuten abgezogen,mir ist nicht bekannt,das sich das inzwischen,beim Standarttarif geändert hätte!