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Probleme mit UPC Vertrag
Verfasst: 06.12.2006, 16:20
von MarkusII
Hi!
In einen schönen Mist habe ich mich nun hineinmanövriert und hoffe, hier hilfe zu finden:
Seit einem Monat bin ich in Wien und wollte hier auch eigentlich bleiben. Nun habe ich zunächst einen Chello light Tarifvertrag abgeschlossen und vor 2 tagen ein Upgrade durchführen lassen auf Chello classic.
Das Problem ist nun das ich unvorhergesehen wieder nach Deutschland ziehe und mir der Vertrag natürlich nichts nützt. Und nun die Frage: Was für Möglichkeiten wisst ihr, wie ich vor Abaluf der 1 jährigen Kündigungsfrist aus dem Vertrag komme? Habe schon an UPC geschrieben und auf Mitleid plädiert, leider erfolglos.
Wenn ich Glück habe übernimmt mein Nachmieter den Vertrag, aber darauf möchte ich nicht spekulieren.
Gibts ne Chance? Welche? Bitte helft mir, ich weiß nicht mehr weiter.
Vielen Dank,
Markus
Verfasst: 06.12.2006, 18:05
von roro
Schnelle Antwort: keine. Du kannst versuchen bei UPC eine Kulanzlösung zu finden. Anspruch hast Du keinen.
Das Upgrade wäre möglicherweise noch Rückgängig zu machen. Wie wurde es bestellt.
Verfasst: 06.12.2006, 18:48
von MarkusII
Hi!
Jo Danke, das ist ja blöd. Das Upgrade wurde online bestellt.
Verfasst: 06.12.2006, 19:20
von jxj
Eine eventuelle Möglichkeit:
Vertragsübernahme überall anbieten mit Geldbonus von dir an den neuen Vertragsnehmer. Das wird wahrscheinlich nicht auszahlen, wenn du den Weg zu Chello light zurückkehren kann.
Vertragsübernahme kostet 30€. Wohnungswechsel kostet auch 30€. Insgesamt würde es von der Chello-Seite her 60€ kosten. Da kommt noch der Anreiz dazu, damit jemand bereit ist von dir zu übernehmen.
Verfasst: 06.12.2006, 20:59
von roro
Wenn es online bestellt wurde, dann kannst Du innerhalb von 7 Tagen zurücktreten.
Code: Alles auswählen
Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (z.B. Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag.
Verfasst: 06.12.2006, 21:33
von Azby
Du musst dich nur, sofern die Möglichkeit noch besteht, beeilen. Die Information, dass du zurücktrittst, muss innerhalb von 7 Tagen bei UPC eingehen. Schickst du ihnen einen Brief, zählt zB Datum des Poststempels (in dem Fall würde ich übrigens eingeschrieben schicken, da du das Risiko eines Fehlers bei der Übermittlung trägst. Eine Mail sollte auch reichen. Da gilt schon der Zeitpunkt des Eintreffens am Server, sofern der Zeitpunkt zur normalen Geschäftstätigkeit zählt. Ein Fax geht auch. Beeil dich nur, damit du die 7-Tagesfrist nicht versäumst.
Verfasst: 07.12.2006, 09:04
von MarkusII
Ok danke! Das werde ich versuchen.
Verfasst: 07.12.2006, 09:22
von Essotiger
Nicht 7 Tage sonder 7 Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag gilt!
E-Mail wird auch nicht anerkannt! Warum auch immer. Und ob das hält, ist wohl auch fraglich, aber Du willst wohl keine extra Probleme!
Verfasst: 07.12.2006, 09:52
von MarkusII
Ja wie, email gilt nicht? Das ist ja blöd... Naja dann muss ich es eben schriftlich erledigen. Und was meinst du hält/hält nicht?
Danke,
Markus
Verfasst: 07.12.2006, 10:00
von jxj
Essotigerlein meint wahrscheinlich, ob die von UPC ein Mail als Kündigung akzeptiert. Wenn die es nicht akzeptieren und es einfach ignoriert, dann kommst du nicht aus dem Vertrag raus.
Deswegen eingeschriebenes Brief oder Fax, mit dem Zusatz im Text, dass sie es dir bestätigen sollen.
Verfasst: 07.12.2006, 12:24
von MarkusII
Jo alles klar danke, hab ich jetzt gemacht. Ich habe ein Fax geschickt mit Sende und Empfangsbestätigung, das sollte wohl reichen.
Also wirklich, vielen Dank jetzt spar ich wenigstens 400 euro, das ist ja schonmal was.
Verfasst: 19.12.2006, 22:52
von Matula
Azby hat geschrieben:Du musst dich nur, sofern die Möglichkeit noch besteht, beeilen. Die Information, dass du zurücktrittst, muss innerhalb von 7 Tagen bei UPC eingehen. Schickst du ihnen einen Brief, zählt zB Datum des Poststempels
Wenn das Datum des Poststempels zählt, ist der Brief da ja auch noch nicht eingegangen... Ich glaube der Brief muss nicht eingehen, sondern innerhalb der 7 Tage abgesendet werden, deshalb auch der Poststempel...
Verfasst: 20.12.2006, 14:36
von Essotiger
Wenn das Datum des Poststempels zählt, ist der Brief da ja auch noch nicht eingegangen... Ich glaube der Brief muss nicht eingehen, sondern innerhalb der 7 Tage abgesendet werden, deshalb auch der Poststempel...
Die TA behauptet das auch bereits, dass die Kündigung eingegangen sein muss und der Poststempel nicht gilt.
Ob dies aber rechtlich hält ist für mich mehr als fraglich. Allerdings bringt es sicherlich Troubles.
Ich habe meinen Aon-Speed per Fax am 30.11. um 21:00 gekündigt, da es von der TA allerdings erst am 6.12. bearbeitet wurde, wollten die die Kündigung erst per 31.1. akzeptieren. HAHA. Habe gemeint, das ist wohl ein Witz! Aus "Kulanz" wurde dann die Kündigung per 31.12. akzeptiert.
Sie versuchen es alle und stellen sich dann noch als sooo kulant hin!
Verfasst: 20.12.2006, 15:08
von Azby
Ein Fax gilt aber dann als zugestellt, wenn es ankommt, beziehungsweise wenn das kein Werktag der Firma ist ab dem Zeitpunkt, wo "sie wieder zu arbeiten beginnen".
Deren Kulanz ist eigentlich eine Frechheit, da sie sich "gut stellen", obwohl sie dich nochmal ausquetschen...

Verfasst: 03.01.2007, 02:18
von Matula
Ich habe es bis jetzt noch immer (erfolgreich) so gemacht, am letzten Tag des Monats die Kündigung erst
abzusenden. Hat auch noch nie wer was gesagt, auch nicht die TA. Und ich hab's immer mit Brief gesendet, also war's wirklich nur der Stempel und nicht der Eingang.
In dem Fall war die "Kulanz" sicher keine Kulanz, aber sonst ist die TA schon sehr kulant, hab schon viel erreicht
