muß ein Provider auch bei Vertraglichen Problemen Stammdaten
Verfasst: 14.10.2012, 22:23
liefern?
Hallo!
habe folgende Frage,die ich vor einiger Zeit in einem dt Forum laß,aber nicht weiss wie bei uns die Rechtslage ist,das ein Rechteinhaber,die Stammkundendaten gerichtlich erzwingen kann,ist klar,um das geht es in diesem Beitrag aber nicht!
im anderen Forum wurde die Frage ,gestellt,wenn z.b jemand absichtlich bei Internetabnements von Verträgen,falsche Daten angibt,und die Rechnung nicht bezahlt,sprich jemand,schliest z.b ein Handyvertrag ab,auf einen Namen den es gar nicht gibt,und ist nur kurze Zeit unter der Adresse erreichbar,Kontonummer wird meistens nicht auf Existenz geprüft nur im einzel Fall!
es gibt natürlich auch Konstelationen,wo kein Betrug vorliegt sondern nur eine nicht erbrachte Zahlung durch Falschangabung,und quasi Erschwindelung des Abgeschlossenen Abonemnts!
anders ausgedrückt,kann jeder,in welcher Konstelation auch immer Stammdaten über die Ip anfordern,gerichtlich,oder eben nur Urheberrechtsinhaber?
welchen Parteien,muß ein Provider tasächlich Auskunft geben,und welchen nicht?
bin mir über die Frage uneins,da ich auf Österreich b ezogen,noch keine ensprechenden Berichte darüber gelesen habe!
kennt jemand mehr Details?
Hallo!
habe folgende Frage,die ich vor einiger Zeit in einem dt Forum laß,aber nicht weiss wie bei uns die Rechtslage ist,das ein Rechteinhaber,die Stammkundendaten gerichtlich erzwingen kann,ist klar,um das geht es in diesem Beitrag aber nicht!
im anderen Forum wurde die Frage ,gestellt,wenn z.b jemand absichtlich bei Internetabnements von Verträgen,falsche Daten angibt,und die Rechnung nicht bezahlt,sprich jemand,schliest z.b ein Handyvertrag ab,auf einen Namen den es gar nicht gibt,und ist nur kurze Zeit unter der Adresse erreichbar,Kontonummer wird meistens nicht auf Existenz geprüft nur im einzel Fall!
es gibt natürlich auch Konstelationen,wo kein Betrug vorliegt sondern nur eine nicht erbrachte Zahlung durch Falschangabung,und quasi Erschwindelung des Abgeschlossenen Abonemnts!
anders ausgedrückt,kann jeder,in welcher Konstelation auch immer Stammdaten über die Ip anfordern,gerichtlich,oder eben nur Urheberrechtsinhaber?
welchen Parteien,muß ein Provider tasächlich Auskunft geben,und welchen nicht?
bin mir über die Frage uneins,da ich auf Österreich b ezogen,noch keine ensprechenden Berichte darüber gelesen habe!
kennt jemand mehr Details?