Mr.Dailer hat geschrieben:,also,das sich jemand,ein 300€Modem,dann selbst nachkauft,obwohl schon einen Vertrag hat,finde ich schon starken Tobak!
Finde ich nicht.
Das Internet funktioniert ja weiter. Du kaufst das Modem bei Vertragsabschluss. Damit gehört es dir. Das ist wie bei einem subventionierten Handykauf.
Stell' dir vor, jeder Kunde würde herkommen und sagen: So, jetzt will ich aber bitte ein neues Handy. Das, das ich vor einem halben Jahr gekauft habe, war da zwar schön und gut - jetzt ist es aber überholt: Ich will ein neues von euch haben!
Dieser Kunde wird wohl kein neues Handy bekommen.
Anders schaut es aus, wenn du dein Handy unter Umständen verlierst. Dann kannst du auf "Kulanz" schon früher ein neues Handy auf Punkte nehmen. Sonderlich kulant finde ich das aber nicht - immerhin binden sie diese Kunden, die über ihr Glück vielleicht gar nicht so gut bescheid wissen ziemlich lange. Bis man so ein paar Tausend Minuspunkte aufgearbeitet hat, vergeht einige Zeit.
Bei den Datenkarten ist es nicht anders. Im Endeffekt handelt es sich auch hier nur um ein "Handy", das sich der Kunde aussucht (es gibt immerhin mehrere Modelle zur Auswahl (Datenkarte (PCMCIA), Datenkarte (Express), Modem (USB)). Die Auswahl trifft er, geht die MVD ein, mit der er das Modem "bezahlt". Es gehört von Anfang an ihm. Dafür ist der Kunde verpflichtet, 24 Monate die Grundgebühr für den gewählten Tarif zu zahlen.
Bei den kabelgebundenen Providern läuft das anders. Nimmst du ein Angebot (zB gratis Installation) an, hast du im Normalfall eine MVD von 12 Monaten. Das Modem ist eine Leihgabe. Das Modem ist nach wie vor Eigentum des Providers, er stellt es dir nur zur Verfügung, damit du die von ihm gebotene Leistung überhaupt nutzen kannst.
Nur weil die Standards besser werden und dadurch theoretisch bessere Bandbreiten im mobilen Sektor möglich werden, heißt das für den einzelnen Kunden, der eine Datenkarte hat, die nur 3,6 Mbit/s kann nicht, dass er deshalb benachteiligt wird. Im Gegenteil: Es läuft alles, wie bisher. Es muss ja mit keinen Einbußen in der Bandbreite rechnen. Dass er die neuen Höchstgeschwindigkeiten nicht nutzen kann, ist sozusagen "sein Problem", das müsste er bei Vertragsabschluss aber wissen.
Angenommen jemand kauft sich ein Auto, das eine realistische Höchstgeschwindigkeit von 130km/h hat, weil man in Österreich eh nicht schneller fahren darf und dann kommt Tempo 160 österreichweit kann er sein Auto deshalb auch nicht zurückgeben (außer er hat das zum Vertragsbestandteil gemacht) und ein neues verlangen oder gar ohne das alte zurückzugeben ein neues verlangen.