One durfte lästige 4:0 Poweruser nur deswegen kündigen, weil sich one in den 4:0 Anmeldungen ein ausserordentliches Kündigungsrecht vorbehalten hat für den Fall, dass der Kunde gegen ein ( in der Tat nicht wirklich definiertes) faires Telefonierverhalten verstößt.
Eine MVD gilt grundsätzlich für Kunden UND Mobilfunkbetreiber. Der Handyvertrag ist ein GEGENSEITIGER Vertrag, bei dem beide Vertragsparteien die vereinbarte Leitung erbringen müssen. Bis zum Ende der MVD.
Also dürfen beide Seiten ORDENTLICH nur zum Ende der MVD kündigen. AUSSERORDENTLICH kündigen (= SONDERKÜNDIGEN) dürfen sie nur, wenn sich der andere Teil etwas zu Schulden kommen lässt, also vom vereinbarten Vertrag abweicht.
Ein Mobilfunkbetreiber weicht ab, indem er z.B.die AGBs verändert. Also darf der Kunde kündigen.
Wenn ein Kunde nie Rechungen zahlt wird er gemahnt und nur im Extremfall geklagt - kündigen kann man ihn so einfach nicht. Man kann ihm nur den Anschluss sperren bis er wieder zahlt um sicherzugehen, dass er nicht mehr Gebühren verursacht als er zahlen kann.
Wenn der Kunde aber wirklich trotz Mahnungen und Sperre nicht zahlt wird er geklagt. Wenn er sich auch sonst Dinge leistet, die gegen die normalen Rechte und Pflichten verstoßen, kann man ihn kündigen weil es dann "nicht mehr zumutbar" ist für den Mobilfunker, den Vertrag aufrecht zu erhalten.
In den AGBs steht meist für diesen Fall die Regel, dass der Kunde dann aber bis zum eigentlichen geplanten Ende der MVD das Grundentgelt zahlen muss.
Wenn ein Kunde lästig ist, indem er nur seine Minuten abtelefoniert und nie angerufen wird - Pech für den Betreiber. (das 50 Euro Beispiel von oben)
Also zusammengefasst:
NEIN, Mobilfunker können Kunden nicht kündigen wann sie wollen.
JA, auch sie sind an eine MVD gebunden.
Ausnahmen: Vertragsverstöße die zu einem Sonderkündigungsrecht führen. Im Fall von ONE 4:0 war dieses Sonderkündigungsrecht sogar Vertragsbestandteil.
Was aber geschehen kann: Mobilfunker können sich in den AGBs Sonderkündigungsrechte vorbehalten. Bei Wertkarten z.B. für den Fall, dass nicht genug Umsatz gemacht wird.
In Deutschand z.B. haben einige Diskonter solche Klauseln, dass man nach 3 Monaten Nichtnutzung einer SIM sondergekündigt werden kann.
Bei uns in Österreich ist es bisher aber noch nirgends der Fall!
Also seid alle beruhigt: Man kann euch nicht so einfach raushauen.
Und: Nicht versuchen gekündigt zu werden durch Nichtzahlung und frech werden an der Hotline etc. Das Grundentgeld muss immer gezahlt werden! Bringt also nichts ausser Ärger.
Warum ich das weiß? War one 4:0 Kunde und bin AGB Spezialist da ich Jurist bin
