Will zwar das Konto auflösen und würde mir die Schließungsgebühr gern sparen aber das wirds wohl nicht spielen
Änderungen von AGB bei Banken
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Änderungen von AGB bei Banken
Hab gerade ein Schreiben bekommen, dass sich die AGB meiner Bank ändern, und ich schriftlich mitteilen soll, falls ich damit nicht einverstanden bin. Nur was soll das bringen? Ich habe ja keinen "Vertrag" in dem Sinn also somit auch kein Sokü-Recht!?
Will zwar das Konto auflösen und würde mir die Schließungsgebühr gern sparen aber das wirds wohl nicht spielen
Will zwar das Konto auflösen und würde mir die Schließungsgebühr gern sparen aber das wirds wohl nicht spielen
Re: Änderungen von AGB bei Banken
Und wieso bitte nicht?michael hat geschrieben:Will zwar das Konto auflösen und würde mir die Schließungsgebühr gern sparen aber das wirds wohl nicht spielen
Grüße
Stefan
- Cheinzle
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- Registriert: 06.08.2005, 11:43
- Wohnort: Vorarlberg
Es gibt bei Banken bei Girokonten keine Sonderkündigung, weil es auch keine MVD oder ähnliches gibt - das wär ja wohl noch schöner
Wenn Du ein Konto zu den bisherigen AGB hast und mit den neuen AGB nicht einverstanden bist, kannst Du das der Bank sagen: In aller Regel werden Sie Dich dann eben zu den bisherigen Vertragskonditionen aus Deinem Vertrag entlassen.
Einfache Zusammenfassung: Du lannst immer kündigen und ein Konto auflösen und darfst auch immer dafür die jeweiligen Spesen bezahlen. AGB hin oder her.
Wenn Du ein Konto zu den bisherigen AGB hast und mit den neuen AGB nicht einverstanden bist, kannst Du das der Bank sagen: In aller Regel werden Sie Dich dann eben zu den bisherigen Vertragskonditionen aus Deinem Vertrag entlassen.
Einfache Zusammenfassung: Du lannst immer kündigen und ein Konto auflösen und darfst auch immer dafür die jeweiligen Spesen bezahlen. AGB hin oder her.
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.
Cheinzle hat geschrieben:Einfache Zusammenfassung: Du lannst immer kündigen und ein Konto auflösen und darfst auch immer dafür die jeweiligen Spesen bezahlen. AGB hin oder her.
Was soll ich der Bank dann noch viel schriftlich mitteilen!?michael hat geschrieben:... AGB meiner Bank ändern, und ich schriftlich mitteilen soll, falls ich damit nicht einverstanden bin.
Grüße
Stefan
Haben sie bei mir nicht getan und werden sie wohl auch bei sonst niemanden tun, da Datenschutz ein gesetzlich einklagbares Recht ist und somit kein Kündigungsgrund. Ob sie sich daran halten, bzw. wie weit, ist eine andere Sache. Und ich finde es, ganz allgemein, als einen schlechten Scherz, wenn man im AGB einer Firma defaultmäßig auf dieses Recht verzichtet.Stefan hat geschrieben:Und dann sagt die Bank, dass man das Konto ja kostenpflichtig schließen kann, oder wie?
Vor einigen Jahren, bei der Eröffnung eines Kontos, habe ich zwei AGB-Artikel, die die Datenweitergabe betrafen, reklamiert und die Bankbeamtin meinte nur: "Streichen sie es einfach durch". Am wichtigsten war ihr anscheinend, dass ich endlich mit dem lesen des AGB fertig wurde.
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