Mir wäre nichts Gegenteiliges bekannt. Meldest du einen Anschluss neu an, bist du Neukunde.Hyperactiveman hat geschrieben:iPhone vorbestellen (gilt ein weiterer Vertrag als "Neukunde"?) Habe ja dann den alten 4 zu 0 und bestelle online im Orange Webshop einen neuen.
Wenn die Portierung bereits erfolgt ist, hast du eine neue Nummer. Bei der Kündigung müsstest du dann diese angeben.Hyperactiveman hat geschrieben:Wenn das Ganze funktioniert hat, schicke ich, wie von dir empfohlen, die Kündigung per Fax bei der Post des 4 zu 0 Tarifs an Orange. (Rufnummer, die ich angeben muss, wird dann die neue sein, die ich automatisch nach Wegportierung an diesem Hand habe, oder?)
Ich möchte aber zu bedenken geben, dass du so oder so 8 Wochen Kündigungsfrist hast. Wenn du also erst kündigst, wenn du das iPhone bereits hast und die Nummer zurück portiert wurde, dann musst du noch 8 Wochen (ca. 2 Monate) Grundgebühr für 4:0 zahlen (=38€). Je früher du also kündigst, desto besser ist es. Du kannst nach gesendeter und akzeptierter Kündigung den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Kündigung (8 Wochen nach Eingang) noch weiter über diesen telefonieren. Wenn also das iPhone Ende Juni rauskommt - gehen wir vorsichtshalber davon aus, dass es eine Auslieferverzögerung aufgrund des Ansturms von sagen wir 2 Wochen gibt (bei Verkaufsstart am 15. Juli (laut fantafear weiter oben also Ende Juli), wäre es in diesem Szenario immer noch besser, du würdest heute gleich (oder zumindest so bald wie möglich) die Kündigung wegschicken, da der (alte) Vertrag damit eh erst in 8 Wochen weg ist. Die Rufnummer kannst du auch innerhalb der bereits laufenden Kündigungsfrist portieren, das wäre also kein Problem. Du könntest somit jetzt kündigen, in sagen wir 3-4 Wochen portieren (da wären schon 3-4 Wochen der Kündigungsfrist verstrichen), dann das ganze Rückportierprozedere durchführen und dann nur mehr warten, bis die restliche Kündigungsfrist (wenige Wochen) verstreicht. Somit sparst du einige Euro im Vergleich zu einer späteren Kündigung, da du dir die Grundgebühr (vom 4:0) für einen Zeitraum von mindestens einem Monat sparst).