
Wer bei A1 bleibt ist selber Schuld

A1 ist schon mehr als überheblich aber die Strafe durch viele Kündigungen wird sicher kommen.
Das interview ist aber gut o Mann die haben einen Pressesprecher von A1
http://tirol.orf.at/stories/497884/
Moderatoren: Matula, jxj, brus
nicht einmal der vki hat bedenken gegen die vorgangsweise von a1.ray81 hat geschrieben:Wie sieht es rechtlich aus!? A1 gibt ja die Möglichkeit, den Vertrag wie gehabt beizubehalten. Damit nimmt A1 den Kunden doch die Möglichkeit einer Sonderkündigung! ... bei den Kunden die vor 2.6.09 einen Vertrag gemacht haben, bei denen ist die MVD von 24 Monaten ja eh fast vorbei, bis auf 2 Monate ...
Aber leider sind hier viele andere Threads wirklich nur "blabla"ray81 hat geschrieben:@Brus
Die Diskussion über die Preisänderung für Altkunden von A1 gehört definitiv hier rein und nicht in TalkTalkTalk ... dass Azby hier § 25 Abs. 3 TKG eingebracht hat, ist Information und nicht nur "blabla" (TalkTalkTalk)
a1 hält sich ganz genau an das gesetz und zeigt damit was es wert ist.LisaA7 hat geschrieben: es gilt immer noch das Gesetz und nicht was A1 lt. deren AGB gerne hätte. Wem und ob ein SoKü zusteht, bestimmt sicher nicht A1. Sonst täten die ja nie eines zugestehen.
Das stimmt so nicht.r a g e hat geschrieben:a1 hält sich ganz genau an das gesetz und zeigt damit was es wert ist.
die einen (mit agb ab 2.6.09) wollen kündigen, dürfen aber nicht.
die anderen (mit agb vor 2.6.09) wollen nicht kündigen, müssen aber
weil sie sonst das ungewünschte zusatzpaket am hals haben. jetzt ist der
gesetzgeber gefordert. vielleicht will gerade das a1 damit erreichen ? mfg
Es stimmt zwar, dass Schweigen keine Willensäußerung ist, aber gerade bei solchen Dauerschuldverhältnissen wird ein solches Nichtwidersprechen innerhalb angemessener Zeit als vereinbarte Willensäußerung akzeptiert (zB Bank-AGB), § 25 TKG verdeutlicht das sogar, indem festgestellt wird, dass Änderungen zulässig sind und die Kunden ein Kündigungsrecht haben, dessen Nichtausübung folglich logischerweise zum Akzeptieren der AGB-Änderungen führt.1. pacta sunt servanda: Verträge sind einzuhalten. Dieser Schmäh mit AGB Änderung der man widersprechen muss ist unzumutbar. Dem Schweigen kommt normalerweise keine Willensäußerung zu. AGB die sowas zulassen, sollten wegen gröblicher Benachteiligung und als "überraschende Klausel" nichtig sein.
Neu in den AGB seit 02.06.09 :Azby hat geschrieben:Das stimmt so nicht.
Es gibt keine "AGB vor 2.6.09" und selbst wenn, ist es immer noch eine Änderung der Entgeltbestimmungen, die gem. § 25 Abs. 3 TKG jedenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
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