Matula hat geschrieben:ray81 hat geschrieben:Man zahlt keine Grundgebühr für eine Take One. Wenn der Vertrag von seitens One beendet - gekündigt wird fällt auch keine Grundgebühr mehr an!
Das haben wir doch schon in einem anderen Thread diskutiert. Wenn one den Vertrag ausserordentlich kündigt, darf one die Grundgebühren bis zum Ende der MVD weiterverrechnen.
Ich hab mir den Tread mal angesehen auch, den Link auf eine andere Seite, da ist keines Weges klar, was Sache ist! Ich sage, "fair use" ist schwammig und es muß keine weitere Grundgebühr bei außerordentlicher Kündigung des Anbieters gezahlt werden! Keine Leistung - keine Zahlung! Aber Genaueres werden ja gegebenenfalls Gerichte entscheiden!
Gruß Ray
PS: Ich zitiere mal, was ich gefunden habe......:
liebes team!
one gibt keine genauen angaben, was sie unter einem unfairen
telefonierverhalten verstehen. laut one heißt es, dass es dann
ein unfaires verhalten wäre, wenn andere teilnehmer keine
verbindung mehr aufbauen können - es wird keine
minutenbeschränkung angegeben. bei mehrmaliger
überschreitung des fair use dürfen sie mich laut vertrag
kündigen.
wie kann ich als kunde wissen, was faires verhalten ist? zu zeiten
von one 699 hatten wir oft 2000 minuten + und hatten NIE ein
problem mit one. seit wir 4 zu 0 haben, dürften angeblich 2000
minuten ein problem sein....
wann darf one mich tatsächlich kündigen?
Der Online-Anwalt gab als Antwort:
fair use ist juristisch gesehen ziemliches Neuland. Ich habe
leider keine vertragliche Definition von One zu Verfügung. Sollte
aber ein User gesperrt werden, weil er gegen das fair use Prinzip
verstößt, ohne dass dieses genau definiert ist, so wird das bei
einer gerichtlichen Auseinandersetzung sicherlich interessant
werden. One müsste dann wohl nachweisen, welche
Vereinbarung hier konkret getroffen worden sein soll, unklare
Vertragsformulierungen gehen nämlich zu Lasten dessen, der
sie verfasst hat.