Datenguthaben,überschritten,kein Recjhtsanspruch?
Verfasst: 05.12.2006, 03:17
Hallo!
so ich möchte,wieder mal ein heises,Juristisches Eisen aus dem Feuer holen!
und ,zwar das Leidkind,Datenvolumen!
wenn ich mich da so durch diese sogenannten Onlinesatistiken lese,steht da ,es besteht kein Anspruch,auf Volsständigkeit,oder Richtigkeit des Systems,diese Angaben sind freiwillig etc etc,das heist nun also,wenn sich das System verrechnet,ist es eben Pech.für den Kunden,und er kann nix tuen?
kanns das wirklich sein`?
hatte mal vor mehren Jahren,so ein Fall bei Vorarlberg Online,als ich noch Kabel hatte,war noch zu Schillingzeiten,da stürzte,denen der Berechnungscomputer ab,und ich sah nicht Tagesaktuell,was ich geladen hatte,auf einmal 3 Wochen Später kam die Quitung für damals vile 1000 Mb sollte ich über 3000 Schilling nachzahlen,man einigte sich dann auf eine Kulanzlösung 50/50.aber gerade bei Aon,sind doch solche Fälle immer ncoh mehr als Aktuell,oder vieleicht auch bei Anderen Provs,aber warum,darauf kein Rechtsanspruch besteht,will mir jetz partut,nicht einleuchten!
was meint ihr dazu,ist diese Klausel überhaupt noch halt par,inzwischen muß doch der Provider gegenüber dem Kunden in Beweislast treten ,wenn ich richtig informiert bin!
so ich möchte,wieder mal ein heises,Juristisches Eisen aus dem Feuer holen!
und ,zwar das Leidkind,Datenvolumen!
wenn ich mich da so durch diese sogenannten Onlinesatistiken lese,steht da ,es besteht kein Anspruch,auf Volsständigkeit,oder Richtigkeit des Systems,diese Angaben sind freiwillig etc etc,das heist nun also,wenn sich das System verrechnet,ist es eben Pech.für den Kunden,und er kann nix tuen?
kanns das wirklich sein`?
hatte mal vor mehren Jahren,so ein Fall bei Vorarlberg Online,als ich noch Kabel hatte,war noch zu Schillingzeiten,da stürzte,denen der Berechnungscomputer ab,und ich sah nicht Tagesaktuell,was ich geladen hatte,auf einmal 3 Wochen Später kam die Quitung für damals vile 1000 Mb sollte ich über 3000 Schilling nachzahlen,man einigte sich dann auf eine Kulanzlösung 50/50.aber gerade bei Aon,sind doch solche Fälle immer ncoh mehr als Aktuell,oder vieleicht auch bei Anderen Provs,aber warum,darauf kein Rechtsanspruch besteht,will mir jetz partut,nicht einleuchten!
was meint ihr dazu,ist diese Klausel überhaupt noch halt par,inzwischen muß doch der Provider gegenüber dem Kunden in Beweislast treten ,wenn ich richtig informiert bin!