yesss+V AGBs 6 monate kein umsatz = sperre, frage ?

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tszr
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yesss+V AGBs 6 monate kein umsatz = sperre, frage ?

Beitrag von tszr » 24.02.2007, 07:16

hallo leute,

mich wurmt schon länger dieser punkt in den yesss AGBs:

Falls bei Anschlüssen mit YESSS! Vertragsoption 6 Monate lang keine Umsätze anfallen, können diese Anschlüsse von YESSS! ohne gesonderten Ausspruch einer Kündigung deaktiviert werden. Sofern dieser Fall eintreten kann, wird im Anmeldeformular angemessen darauf hingewiesen.

quelle: yesss AGBs Stand: 05.02.2007 http://www.yesss.at/index.php?id=A00


1.) ich hab den o.g. hinweis NICHT auf meinem anmeldeformular vom 31.07.2006 = ist es trozdem gültig ?
2.) was ist umsatz, ein einzelnes aktiv/passiv gespräch oder eine erstellte rechnung (= ab 5 euro brutto) ?

wenn umsatz = eine erstellte rechnung, dann muss man extrem aufpassen, da ja eine rechnung erst ab 5 euro erstellt wird = wenigtelefonierer oder solche die nur angerufen werden schaffen die 5 euro nicht immer in 6 monaten = somit sperre der rufnummer ???

vielleicht sind yesss mitarbeiter im forum die das beantworten können, oder ein rechtsexperte ?

mfg tszr
Zuletzt geändert von tszr am 24.02.2007, 07:41, insgesamt 4-mal geändert.

Matula
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Beitrag von Matula » 24.02.2007, 07:29

Zu 1) yesss wird es sicher so handhaben, dass es gültig ist. Aber: Wenn es nicht draufgestanden ist, "darf" es auch nicht gelten. Also eventuell könnte daraus eine längere Streitigkeit mit yesss entstehen, besonders wo es vielleicht gar nicht mehr möglich ist, eine deaktivierte Nummer wieder zu reaktivieren. Ich glaube aber nicht, dass yesss da so genau ist, weil auch bei der 1 Jahr Gültigkeit bei der normalen Wertkarte ist über ein Monat nach Ablauf noch immer nichts passiert. Ich wollte aber nicht ausprobieren wie lange es definitiv geht weil ich meine schöne Nummer nicht riskieren wollte.

Zu 2) Umsatz bedeutet für mich Umsatz und Umsatz ist auch bereits ein einziges kostenpflichtiges Gespräch bzw. SMS. Da bin ich mir sehr sicher.

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 24.02.2007, 07:32

ad 1.) Nein, ist es nicht, außer Du hast den AGB in irgendeiner Form zugestimmt (zum Beispiel durch Andruck eines Hinweises auf diese auf einer Rechnung). Für Dich extrem vorteilhaft wäre, wenn Du die AGB in der Fassung vorliegen hättest, als Du den Vertrag abgeschlossen hast, denn bis zur Einwilligung in die neuen AGB gelten die alten für Bestandskunden weiter.

ad 2.) Eine Rechnung ist eine zugangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher dem Vertragspartner der zu zahlende Betrag auf Basis seiner Umsätze fällig gestellt wird.
Schönes Juristendeutsch :lol: , sollte aber verständlich sein :wink:

Gruß, Christof
Manche Leute haben das mit der Demokratie einfach falsch verstanden: Man darf eine Meinung haben und sie sagen. Man muß nicht. Ich wäre sehr froh, wenn sich das endlich mal herumsprechen würde.

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Beitrag von tszr » 24.02.2007, 07:35

cheinzle hat geschrieben:ad 1.) Nein, ist es nicht, außer Du hast den AGB in irgendeiner Form zugestimmt (zum Beispiel durch Andruck eines Hinweises auf diese auf einer Rechnung). Für Dich extrem vorteilhaft wäre, wenn Du die AGB in der Fassung vorliegen hättest, als Du den Vertrag abgeschlossen hast, denn bis zur Einwilligung in die neuen AGB gelten die alten für Bestandskunden weiter.
ja hab ich, und dort steht der satz "wenn auf der anmeldung hingewiesen" noch nicht aber die 6 monate kein umsatz schon. :cry:

Cheinzle hat geschrieben:ad 2.) Eine Rechnung ist eine zugangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher dem Vertragspartner der zu zahlende Betrag auf Basis seiner Umsätze fällig gestellt wird.
Schönes Juristendeutsch :lol: , sollte aber verständlich sein :wink:

Gruß, Christof
heißt jetzt:
umsatz = ein gespräch/sms
rechnung = fälligstellung dieser o.g. umsätze ?

mfg tszr

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Beitrag von miko » 24.02.2007, 08:29

Also bei dem Anmeldeformular meiner Mutter und von mir steht das drin mit den 6-Monaten.
Bei der Anmeldung meiner Frau, steht gar nichts drin, also ist es dort nicht anwendbar ?
Grüsse aus Tirol

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Beitrag von tszr » 24.02.2007, 09:23

miko hat geschrieben:Also bei dem Anmeldeformular meiner Mutter und von mir steht das drin mit den 6-Monaten.
Bei der Anmeldung meiner Frau, steht gar nichts drin, also ist es dort nicht anwendbar ?

falls die neuen AGBs vom 5.2.2007 für alle yesss + V kunden gelten (sollte eigentlich immer so sein) dann JA.

mfg tszr

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Beitrag von Cheinzle » 24.02.2007, 10:12

tszr hat geschrieben:ja hab ich, und dort steht der satz "wenn auf der anmeldung hingewiesen" noch nicht aber die 6 monate kein umsatz schon. :cry:
Schlechte Formulierung von Yesss, die mal wieder einen gewissen Gestaltungsspielraum für längere und letztlich sinnlose Streitereien mit der RTR eröffnen. Ich denke, wenn Du den AGB zugestimmt hast, gelten diese auch für Dich, als ob der Satz bei Anmeldung vorhanden gewesen wäre.

heißt jetzt:
umsatz = ein gespräch/sms
rechnung = fälligstellung dieser o.g. umsätze ?
Genau. :wink:

Gruß, Christof
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Beitrag von tszr » 24.02.2007, 10:29

@Cheinzle

danke für die info, aber so lange nur 1x SMS oder 1x gespräch als umsatz innerhalb von 6 monaten zählt ist das OK, das schaff ich sicher :-)

nur wenn es dann plötzlich heißen sollte (oder die AGBs wieder geändert werden), es gilt doch die rechnung und die hat eben einen schwellwert von 5 euro, dann wird es bei vielen zu streitereien kommen.

wobei jetzt wo alles automatisch mit PDF rechnung funktioniert + bankeinzug hat yesss eben auch keine arbeit mehr bei dehnen die unter 5 euro bleiben und fast nur angerufen werden, früher war es schon eine aufwand, speziell portokosten/druckerei usw...

PS: aussdem bekommt man lt. yesss support sowieso min. zwei SMS zur warnung, wenn es mit den 6 monaten eng werden sollte, und wer sein handy nie einschaltet und diese SMS auch nicht bekommt = selber schuld.

mfg tszr

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Beitrag von Matula » 24.02.2007, 15:47

tszr hat geschrieben:
miko hat geschrieben:Also bei dem Anmeldeformular meiner Mutter und von mir steht das drin mit den 6-Monaten.
Bei der Anmeldung meiner Frau, steht gar nichts drin, also ist es dort nicht anwendbar ?
falls die neuen AGBs vom 5.2.2007 für alle yesss + V kunden gelten (sollte eigentlich immer so sein) dann JA.
Dann nein, oder?

bullbaer
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Beitrag von bullbaer » 26.02.2007, 14:28

Denke ein umsatzträchtiges Gespräch in 6 Monaten soll möglcih sein. Ist allemal günstiger als alle 12 Monate einen Betrag aufladen

LexLuther
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Beitrag von LexLuther » 03.03.2007, 11:51

Trotzdem auch komisch, oder? Aber naja, wenn sie isch das Recht einräumen, und andererseits würd ich mich dan nauch fragen warum du dir so ne karte kaufst wennsd eh nicht telefonieren willst? Oder solls so eine Art notfallhandy sein?

tszr
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Beitrag von tszr » 03.03.2007, 12:27

LexLuther hat geschrieben:Trotzdem auch komisch, oder? Aber naja, wenn sie isch das Recht einräumen, und andererseits würd ich mich dan nauch fragen warum du dir so ne karte kaufst wennsd eh nicht telefonieren willst? Oder solls so eine Art notfallhandy sein?

vielleicht um von einem 0 cent tarif (one/t-mobileusw...)angrufen zu werden :-)

dabei verdient yesss sogar mehr also beim aktiven telefonat in ein anderes handynetz.

PS: es sollten auch die passivgespräche also umstaz gewertet werden :-)

mfg tszr

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Beitrag von Azby » 04.03.2007, 09:26

tszr hat geschrieben:PS: es sollten auch die passivgespräche also umstaz gewertet werden :-)
Ich glaub, wenn du brav passiv telefonierst und aus Fremdnetzen angerufen wirst, werden sie dich schon nicht kündigen, wenn du gar nicht aktiv telefonierst... Wär irgendwie kontraproduktiv...

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Beitrag von bullbaer » 06.03.2007, 20:23

Unter Umständen werden sie dir den Vertrag in der Tat kündigen, denn auch bei der normalen Wertkarte wird deine Rufnummer nach den 12 onhne Aufladung kalt gestellt, egal wieviel passive Gespräche du hast.

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Beitrag von reddi » 07.03.2007, 01:21

hallo

ich hab von yesss via email schriftlich, dass die karte nicht verfällt. ich werde mich im falle einer kündigung meiner karte auf alle fälle auf dieses email berufen. ich werde es aber nicht hier posten.

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