Inode- Kündigunsfrist und Email mitnahme
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Inode- Kündigunsfrist und Email mitnahme
Ich habe seit 30.12.2005 Inode bin jetzt am Überlegen ob ich auf das Hui umsteiegen soll!
BIn in Wien also von dem her kein Problem mit der Verbindung!
Wenn ich jetzt mit Ende April kündige ist dann die Kündigungsfrist bis Juni oder August?
Und kann ich die Emailadresse Behalten?
mfg im vorraus schillerlady
BIn in Wien also von dem her kein Problem mit der Verbindung!
Wenn ich jetzt mit Ende April kündige ist dann die Kündigungsfrist bis Juni oder August?
Und kann ich die Emailadresse Behalten?
mfg im vorraus schillerlady
Ich bin was ich bin!
Das kleine Ichbinich
Das kleine Ichbinich
Bzgl: Kündigungsfrist: Das hängt von Deinem Produkt ab, und ob Aktionen in Anspruch genommen wurden.
Normales xdsl-Privat-Produkt mit Beginn 30.12.05
1. Termin: 30.12.06
2. Termin: 30.06.07
3. Termin: 30.12.07
.
.
.
Achtung: Du hast 2 Monate Kündigungsfrist, daher mußt Du bis spätestens 30.04.07 kündigen, und frag auf jeden Fall bei Inode nach, ob bei Dir auf Grund einer Aktion nicht eine andere Bindung besteht.
Bzgl. Email: Bei einer xxxxx@inode.at hast Du keinen Anspruch darauf, dass die Email weiter besteht und diese kann von Inode gelöscht werden.
Bei einer eigenen Domäne sieht es anders aus, da diese rechtlich Dir und nicht Inode gehört, da benötigst Du nur einen Platz (Server), wo Deine Emails verwaltet werden. Das muss nicht bei Inode sein.
Normales xdsl-Privat-Produkt mit Beginn 30.12.05
1. Termin: 30.12.06
2. Termin: 30.06.07
3. Termin: 30.12.07
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Achtung: Du hast 2 Monate Kündigungsfrist, daher mußt Du bis spätestens 30.04.07 kündigen, und frag auf jeden Fall bei Inode nach, ob bei Dir auf Grund einer Aktion nicht eine andere Bindung besteht.
Bzgl. Email: Bei einer xxxxx@inode.at hast Du keinen Anspruch darauf, dass die Email weiter besteht und diese kann von Inode gelöscht werden.
Bei einer eigenen Domäne sieht es anders aus, da diese rechtlich Dir und nicht Inode gehört, da benötigst Du nur einen Platz (Server), wo Deine Emails verwaltet werden. Das muss nicht bei Inode sein.
Ab 1.4 gelten neue Kündigungsfristen
http://www6.inode.at/inode.at/fileadmin ... 010407.pdf
Nur mehr 1 Monat. Das ist gute Änderung der Guten.
http://www6.inode.at/inode.at/fileadmin ... 010407.pdf
Nur mehr 1 Monat. Das ist gute Änderung der Guten.

Nein, dass ist KSchG §15/1
Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.
Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.
Sind sie ja nicht, oder? Sie wurden für 1 Jahr abgeschlossen...roro hat geschrieben:und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind
Ausserdem könnte man laut diesem § ja dann nie monatlich kündigen, bei Mobilverträgen also auch nicht... Das kann man aber...
Christof alias Cheinzle hat mal was geschrieben, dass bei Privat die max. MVD 24 Monate ist (bspw. machen die Mobilfunker das so, bei der TA gibts bei Business-Produkten auch 36 Monate MVD).Matula hat geschrieben:Ausserdem könnte man laut diesem § ja dann nie monatlich kündigen, bei Mobilverträgen also auch nicht... Das kann man aber...
Also zusammengefasst: Der §15(1) KSchG ist eine KANN-Bestimmung, bzw. das Maximum, was erlaubt ist. Wenn die kolportierten 24 Monate von Christof stimmen, dann reime ich mir zusammen: Entweder 24+0 oder 12+6, da hat sich Inode wohl gedacht, dass 12+6 unterm Strich noch immer "besser" ist als 24+0...
Grüße
Stefan
Ja schon, aber ich denke mir [wiegesagt, auf diesem Gebiet bin ich zuwenig bewandert], dass bei einer 24 MVD auch keine automatische Verlängerung mehr stattfinden darf, eben bei 12 MVD schon...Matula hat geschrieben:Aber es ist doch trotzdem eine automatische Verlängerung, oder?
So oder so, ich finde, ins KSchG gehört auch noch soetwas hinein, wie eine Art "Bestpreisgarantie fürs selbe Unternehmen". Rein theoretisch kann dich ein Anbieter mit € 100,- GG 24 Monate ohne Wechselmöglichkeit binden und nach 3 Monaten kostet dasselbe Produkt nur mehr € 20,- ... Ansatzweise vergleichbares ist bei A1 bei mobilem Breitband passiert: So wie ich es verstanden habe, dürfen Tarife nicht einmal gegen eine Wechselgebühr gewechselt werden, wenn die Rest-MVD über 3 Monate liegt. Und was haben bei A1 vor 2 Monate 1,5GB noch gekostet

Ich konnte auf die Schnelle nur mehr einen Beitrag von Stefan alias europayer vom April 2006 finden, da war noch von € 49,- fürs 1. Jahr, dann € 69,- fürs 2 Jahr (1,2GB) die Rede. Wie auch immer, in diesem Fall (04.2006) würde der Kunde noch immer 9 Monate ohne Wechselmöglichkeit bleiben - bedeutet neben den aus heutiger Sicht € 99,- Wechselgebühr sagenhafte € 396,- an Köberlgeld...
Meine Vermutung entnehme ich dem Kleingedruckten auf http://www.a1.net/privat/a1breitbandtarife
Zwar bin ich überzeugt, dass es im Kulanzwege Möglichkeiten gibt, da etwas zu machen, aber etwas befremdend finde ich die Formulierung im Kleingedruckten trotzdem - ich kann nur hoffen, dass ich es falsch verstenden habe...

Grüße
Stefan
Also prinzipiell wird es wohl so sein, dass du an den Tarif "gebunden" bist. Was auf dem Kulanzweg möglich ist, ist eine andere Frage.Stefan hat geschrieben:Zwar bin ich überzeugt, dass es im Kulanzwege Möglichkeiten gibt, da etwas zu machen, aber etwas befremdend finde ich die Formulierung im Kleingedruckten trotzdem - ich kann nur hoffen, dass ich es falsch verstenden habe...![]()
Bei One ist es aber bei Vertragsabschlüssen und -verlängerungen auch so. Mit Annahme der 24-monatigen MVD gehst du auch einen 12-monatigen Tarifwechselverzicht ein...
Sogesehen hat der Konsumentenschutz noch einiges aufzuholen, da gibt es keinen Kompromiss zwischen Anbieter und Kunde, sonder da ist das Verhältnis - sagen wir - 70:30 für den Anbieter...Azby hat geschrieben:Bei One ... Mit Annahme der 24-monatigen MVD gehst du auch einen 12-monatigen Tarifwechselverzicht ein...
Grüße
Stefan
Bitte nicht 2 Dinge miteinander verwechseln.
MVD und Vertragsdauer.
1.) Du kannst einen Vertrag auf unbestimmte Zeit abschließen mit einer MVD von 12 Monaten (Das sind die normalen privaten Verträge bei Internet, Mobil, ...) Dann gilt das KSchG §15, sofern nichts besseres für den Kunden vereinbart wird. Hier gibt es keine automatische Verlängerung daher muss der Kunden nach Ablauf der MVD auch nicht benachrichtigt werden.
2.) Du kannst einen Vertrag mit einer Dauer und einer automatischen Verlängerung abschließen. (Da sind es AFAIK bei Konsumenten max 24 Monate, bei Firmen gibt es keine Höchstgrenze). Wichtig!!! Hier muss bei Konsumenten vor der automatischen Verlämhgerung explizit darauf hingewiesen werden, dass sich der Vertrag verlängert.
MVD und Vertragsdauer.
1.) Du kannst einen Vertrag auf unbestimmte Zeit abschließen mit einer MVD von 12 Monaten (Das sind die normalen privaten Verträge bei Internet, Mobil, ...) Dann gilt das KSchG §15, sofern nichts besseres für den Kunden vereinbart wird. Hier gibt es keine automatische Verlängerung daher muss der Kunden nach Ablauf der MVD auch nicht benachrichtigt werden.
2.) Du kannst einen Vertrag mit einer Dauer und einer automatischen Verlängerung abschließen. (Da sind es AFAIK bei Konsumenten max 24 Monate, bei Firmen gibt es keine Höchstgrenze). Wichtig!!! Hier muss bei Konsumenten vor der automatischen Verlämhgerung explizit darauf hingewiesen werden, dass sich der Vertrag verlängert.
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