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Inode- Kündigunsfrist und Email mitnahme

Verfasst: 29.03.2007, 07:27
von schillerlady
Ich habe seit 30.12.2005 Inode bin jetzt am Überlegen ob ich auf das Hui umsteiegen soll!

BIn in Wien also von dem her kein Problem mit der Verbindung!

Wenn ich jetzt mit Ende April kündige ist dann die Kündigungsfrist bis Juni oder August?

Und kann ich die Emailadresse Behalten?

mfg im vorraus schillerlady

Verfasst: 29.03.2007, 09:25
von roro
Bzgl: Kündigungsfrist: Das hängt von Deinem Produkt ab, und ob Aktionen in Anspruch genommen wurden.


Normales xdsl-Privat-Produkt mit Beginn 30.12.05

1. Termin: 30.12.06
2. Termin: 30.06.07
3. Termin: 30.12.07
.
.
.
Achtung: Du hast 2 Monate Kündigungsfrist, daher mußt Du bis spätestens 30.04.07 kündigen, und frag auf jeden Fall bei Inode nach, ob bei Dir auf Grund einer Aktion nicht eine andere Bindung besteht.

Bzgl. Email: Bei einer xxxxx@inode.at hast Du keinen Anspruch darauf, dass die Email weiter besteht und diese kann von Inode gelöscht werden.
Bei einer eigenen Domäne sieht es anders aus, da diese rechtlich Dir und nicht Inode gehört, da benötigst Du nur einen Platz (Server), wo Deine Emails verwaltet werden. Das muss nicht bei Inode sein.

Verfasst: 05.04.2007, 12:26
von roro
Ab 1.4 gelten neue Kündigungsfristen

http://www6.inode.at/inode.at/fileadmin ... 010407.pdf

Nur mehr 1 Monat. Das ist gute Änderung der Guten. :D

Verfasst: 05.04.2007, 19:42
von klio
schade, kommt leider für mich zu spät. hab mich aufgrund der ursprünglich unverschämt langen kündigungsfristen, vor kurzem für tele2uta entschieden.

Verfasst: 05.04.2007, 20:08
von Matula
roro hat geschrieben:Nur mehr 1 Monat.
Das machen sie aber nicht, weil sie so "gut" sind, sondern weil die AGB an die UPC AGB angeglichen wurden.

Wie schaut es mit der MVD aus? Verlängert sich die weiterhin immer um 1 Jahr oder kann man nach dem ersten Jahr monatlich kündigen (wie bei UPC)?

Verfasst: 05.04.2007, 21:28
von roro
Es hat nie (außer bei Businessprodukten) eine automatische Verlängerung gegeben.

Ab sofort (für Alt-Kunden ab 1.6) kann man anstatt alle 6 Monate nun monatlich nach der MVD kündigen.

Verfasst: 06.04.2007, 00:03
von Matula
roro hat geschrieben:Normales xdsl-Privat-Produkt mit Beginn 30.12.05

1. Termin: 30.12.06
2. Termin: 30.06.07
3. Termin: 30.12.07
Wäre das nicht eine automatische Verlängerung? Nur um ein halbes Jahr, aber doch?

Jetzt gibt es das jedenfalls nicht mehr, also wirklich eine Verbesserung.

Verfasst: 06.04.2007, 08:21
von roro
Nein, dass ist KSchG §15/1

Verträge, durch die sich der Unternehmer zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen einschließlich Energie oder zu wiederholten Werkleistungen und der Verbraucher zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind, kann der Verbraucher unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres kündigen.

Verfasst: 09.04.2007, 18:22
von Matula
roro hat geschrieben:und die für eine unbestimmte oder eine ein Jahr übersteigende Zeit geschlossen worden sind
Sind sie ja nicht, oder? Sie wurden für 1 Jahr abgeschlossen...

Ausserdem könnte man laut diesem § ja dann nie monatlich kündigen, bei Mobilverträgen also auch nicht... Das kann man aber...

Verfasst: 09.04.2007, 21:36
von Stefan
Matula hat geschrieben:Ausserdem könnte man laut diesem § ja dann nie monatlich kündigen, bei Mobilverträgen also auch nicht... Das kann man aber...
Christof alias Cheinzle hat mal was geschrieben, dass bei Privat die max. MVD 24 Monate ist (bspw. machen die Mobilfunker das so, bei der TA gibts bei Business-Produkten auch 36 Monate MVD).
Also zusammengefasst: Der §15(1) KSchG ist eine KANN-Bestimmung, bzw. das Maximum, was erlaubt ist. Wenn die kolportierten 24 Monate von Christof stimmen, dann reime ich mir zusammen: Entweder 24+0 oder 12+6, da hat sich Inode wohl gedacht, dass 12+6 unterm Strich noch immer "besser" ist als 24+0...

Grüße
Stefan

Verfasst: 09.04.2007, 21:48
von Matula
Aber es ist doch trotzdem eine automatische Verlängerung, oder? "Um immer 6 Monate mit jeweils 2 Monate Kündigungsfrist"?

Verfasst: 09.04.2007, 22:10
von Stefan
Matula hat geschrieben:Aber es ist doch trotzdem eine automatische Verlängerung, oder?
Ja schon, aber ich denke mir [wiegesagt, auf diesem Gebiet bin ich zuwenig bewandert], dass bei einer 24 MVD auch keine automatische Verlängerung mehr stattfinden darf, eben bei 12 MVD schon...
So oder so, ich finde, ins KSchG gehört auch noch soetwas hinein, wie eine Art "Bestpreisgarantie fürs selbe Unternehmen". Rein theoretisch kann dich ein Anbieter mit € 100,- GG 24 Monate ohne Wechselmöglichkeit binden und nach 3 Monaten kostet dasselbe Produkt nur mehr € 20,- ... Ansatzweise vergleichbares ist bei A1 bei mobilem Breitband passiert: So wie ich es verstanden habe, dürfen Tarife nicht einmal gegen eine Wechselgebühr gewechselt werden, wenn die Rest-MVD über 3 Monate liegt. Und was haben bei A1 vor 2 Monate 1,5GB noch gekostet :?:
Ich konnte auf die Schnelle nur mehr einen Beitrag von Stefan alias europayer vom April 2006 finden, da war noch von € 49,- fürs 1. Jahr, dann € 69,- fürs 2 Jahr (1,2GB) die Rede. Wie auch immer, in diesem Fall (04.2006) würde der Kunde noch immer 9 Monate ohne Wechselmöglichkeit bleiben - bedeutet neben den aus heutiger Sicht € 99,- Wechselgebühr sagenhafte € 396,- an Köberlgeld...
Meine Vermutung entnehme ich dem Kleingedruckten auf http://www.a1.net/privat/a1breitbandtarife

Zwar bin ich überzeugt, dass es im Kulanzwege Möglichkeiten gibt, da etwas zu machen, aber etwas befremdend finde ich die Formulierung im Kleingedruckten trotzdem - ich kann nur hoffen, dass ich es falsch verstenden habe... :?

Grüße
Stefan

Verfasst: 10.04.2007, 00:06
von Azby
Stefan hat geschrieben:Zwar bin ich überzeugt, dass es im Kulanzwege Möglichkeiten gibt, da etwas zu machen, aber etwas befremdend finde ich die Formulierung im Kleingedruckten trotzdem - ich kann nur hoffen, dass ich es falsch verstenden habe... :?
Also prinzipiell wird es wohl so sein, dass du an den Tarif "gebunden" bist. Was auf dem Kulanzweg möglich ist, ist eine andere Frage.
Bei One ist es aber bei Vertragsabschlüssen und -verlängerungen auch so. Mit Annahme der 24-monatigen MVD gehst du auch einen 12-monatigen Tarifwechselverzicht ein...

Verfasst: 10.04.2007, 00:29
von Stefan
Azby hat geschrieben:Bei One ... Mit Annahme der 24-monatigen MVD gehst du auch einen 12-monatigen Tarifwechselverzicht ein...
Sogesehen hat der Konsumentenschutz noch einiges aufzuholen, da gibt es keinen Kompromiss zwischen Anbieter und Kunde, sonder da ist das Verhältnis - sagen wir - 70:30 für den Anbieter...

Grüße
Stefan

Verfasst: 10.04.2007, 09:06
von roro
Bitte nicht 2 Dinge miteinander verwechseln.

MVD und Vertragsdauer.

1.) Du kannst einen Vertrag auf unbestimmte Zeit abschließen mit einer MVD von 12 Monaten (Das sind die normalen privaten Verträge bei Internet, Mobil, ...) Dann gilt das KSchG §15, sofern nichts besseres für den Kunden vereinbart wird. Hier gibt es keine automatische Verlängerung daher muss der Kunden nach Ablauf der MVD auch nicht benachrichtigt werden.

2.) Du kannst einen Vertrag mit einer Dauer und einer automatischen Verlängerung abschließen. (Da sind es AFAIK bei Konsumenten max 24 Monate, bei Firmen gibt es keine Höchstgrenze). Wichtig!!! Hier muss bei Konsumenten vor der automatischen Verlämhgerung explizit darauf hingewiesen werden, dass sich der Vertrag verlängert.