teilnehmer hat geschrieben:Bei Sil ...
Ähnliches auch bei Inode.
...
Das nennt sich dann "entbündelter Anschluss", vom Prinzip her ist es bei eTel nichts anderes, nur dass eTel die Wählämter der TA nutzt und somit überall dort verfügbar ist, wo es ADSL gibt. Die alternativen Anbeiter hingegen müssen parallel zur TA eine eigene Infrastruktur aufbauen und diese Infrstruktur ist bei weitem noch nicht so großflächig verfügbar.
§23
Betreiber öffentlicher Telefondienste haben sicherzustellen...
erst Darauffolgendes ist interessant: [Anm.: Hervorhebungen durch mich] "...dass ihren Teilnehmern
die Möglichkeit des Wechsels des Telefondiensteanbieters
unter Beibehaltung der Rufnummern ohne Änderung ..."
Zum Verständnis mit eigenen Worten und konkretem Beispiel: Ich will die TA verlassen und zu Tele2 wechseln. Tele2
bietet mir an, die "mitgebrachte" Rufnummer zu implementieren. Jetzt
muss mir die TA die
Möglichkeit geben, die Rufnummer mitnehmen zu können - selbst die Kosten
müssen "aufwandsorientiert" bleiben.
Ich kann deinem erwähnten §23 mit keinem Wort entnehmen, dass Tele2 (als Anbieter, zu dem ich wechseln möchte) dazu
verpflichtet ist, die geographische Rufnummer zu implementieren. Das würde dann in Juristendeutsch etwa so klingen: "Ein öffentlicher Telefondienst
hat dem Kunden
zu ermöglichen, seine zu portierende Rufnummer
nach einem Wechsel des Telefondiensteanbieters weiterhin nutzen zu können..."
Liest sich zwar ähnlich, ist aber grundverschieden.
Hoffe, es verständlich rübergebracht zu haben.
Grüße
Stefan