TA --> Inode entbündelt: Kündigung, Hardware-Rücksendung?

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Cheinzle
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TA --> Inode entbündelt: Kündigung, Hardware-Rücksendung?

Beitrag von Cheinzle » 24.02.2006, 17:35

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand von Euch etwas zum Prozedere rund um die Entbündelung und die Hardware der Telekom sagen:

Am 14.02. wurde unser Anschluß, zuerst POTS inkl. AON ADSL 800, entbündelt. Das Telefon samt Nummer und das alte ADSL-Paket existiert nicht mehr, seitdem surfe (besser: rase 8) ) ich mit Inode.

Den Telekomikern teilte ich dies noch am 14.02. mit, verbunden mit der Frage, wie ich mit der ADSL-Hardware (Splitter, Modem) zu verfahren hätte - schließlich ist das alles Eigentum der TA.

Eine Kündigungsermächtigung habe ich Inode bei der Bestellung erteilt.

Die Telekomiker meldeten sich tags darauf per E-Mail mit folgender Information:
Nach Ablauf einer Kündigungsfrist erhalte ich einen Brief von ihnen mit einem grünen Aufkleber, den ich für die Rücksendung verwenden möge. Sollte ich dies nicht innerhalb von 4 Wochen tun, sei ich ein böser Mensch und müsse 80 Euro zahlen. Sinngemäß. :mrgreen:

Nun dazu meine Fragen:

1.) Was für eine Kündigungsfrist? Abgesehen davon, daß die Meldung über die Entbündelung rechtzeitig von Inode übermittelt wurde, existieren keine Bindungsfristen, weiters hat die Telekom spätestens ab dem 15.02. keine Leistung mehr erbracht. Also was für eine Frist?

2.) Hat jemand von Euch diese Prozedur schon mal erlebt und kann mir sagen, wie lange das in etwa dauert? Ich warte jeden Tag auf meinen grünen Aufkleber, da ich die Hardware der armen Telekom ja nicht vorenthalten möchte... :lol:

Grüße, Christof

roro
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Beitrag von roro » 24.02.2006, 19:14


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Beitrag von Cheinzle » 24.02.2006, 21:19

Danke...

Also nichts für ungut, aber ich finde, darauf sollte man bei einer Bestellung hingewiesen werden! Das sind immerhin fast 45 Euro für einen kompletten Monat, den ich gar nicht in Anspruch nehme.

Das ist, gelinde gesagt, ein Witz.

Gruß, Christof

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metal-heli
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Beitrag von metal-heli » 25.02.2006, 14:05

Tja, bedank dich bei der Telekom ;)

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 25.02.2006, 15:52

Na sicher nicht so einfach, wie hammers denn.

Das ist meines Erachtens aus mehrfacher Hinsicht nicht einzusehen, und sich einfach "zu bedanken" - läßt Du Dich so billig abspeisen? Kannst mir die 45 Euro ja überweisen, dann werde ich mich selbstverständlich bedanken.

Ich halte das aus mehrfacher Hinsicht für nicht gerechtfertigt:

1.) AGB der Telekom Austria
Eine solche Klausel kann ich nirgends finden, geschweige denn, daß ich einer AGB-Änderung zugestimmt hätte.

2.) Informationen von Inode
Seitens Inode wurde ich zu keinem Zeitpunkt auf diese Klausel hingewiesen. Der oben angeführte Link ist keinesfalls ein frei zugänglicher Bereich, über den ich bei einer Bestellung zwangsläufig stolpere, sondern ein interner Link für Partner-Informationen von Inode.

3.) Grundsatzfrage der Leistungserbringung
Wenn ich einen Vertrag kündige, muß ich die entsprechenden Fristen beachten. Bis zum Ablauf dieser Fristen muß ich das Produkt weiter bezahlen - mit einem gewichtigen Unterschied: Die Leistung wird erbracht, oder das Unternehmen ist leistungsbereit! Wenn ich aus einem Mobilfunk-Vertrag per 31.03. aussteigen kann und das Handy ab Mitte Februar nicht mehr verwende, ist das mein Problem: Ich könnte es verwenden, es würde bis 31.03. funktionieren, also muß ich auch eine Grundgebühr bezahlen.
In diesem Fall aber wird die Leistung durch die TA seit 14.02., spätestens 15.02. nicht mehr erbracht.


Dies werde ich, sobald ich die Rechnung der TA bekomme, auch entsprechend verfolgen. So billig geht's ja wohl nicht - bitte mal zu überlegen, daß es für einen Wechsel von TA zu Inode mit dieser Rechnung billiger wäre, bei der TA zu kündigen und bei Inode eine neue Leitung zu beantragen!!

Christof
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Beitrag von jxj » 25.02.2006, 16:34

metal-heli hat geschrieben:Tja, bedank dich bei der Telekom ;)
Ich würde sagen, man soll sich eher bei Inode bedanken.

Wenn es eine Kündigungsfrist gibt, dann ist TA auch berechtigt, entsprechend zu handeln. Inode hat drauf hinzuweisen, sonst ist für mich nichts anderes als, wenn Inode (eigentlich alle ANBs) versucht, diese Information zu verdecken. Der Grund ist einfach zu erklären, weil sonst verdiesen sie erst mehr als ein Monat später an diesen Kunden.

Man hat schließlich bei normalen Aonspeed-Produkte auch diese Kündigungsfristen.

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 25.02.2006, 18:17

So, jetzt habe ich mich mal durch die AGB der Telekom Austria geackert - von welchen besagtes Unternehmen ja reichlich hat. Alleine die relevanten AGB herauszufinden, grenzt an ein militärisches Großmanöver.

Im Endeffekt wären das für diesen Fall die

1.) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Telekom Austria für die Inanspruchnahme der Telefondienste und damit im Zusammenhang stehende Leistungen

2.) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aon-Produkte
der Telekom Austria AG


ad 1.)
10.2. Wird das Vertragsverhältnis oder eine Vereinbarung über eine zusätzliche Leistung beendet, ist der Kunde verpflichtet, sofern er das Vertragsverhältnis durch außerordentliche Kündigung zu Recht beendet hat, das monatliche Grundentgelt bis zum Tag der Beendigung anteilig zu bezahlen. In allen anderen Fällen hat der Kunde die vollen Grundentgelte inklusive jenes Monats, in welchem die Kündigung wirksam wurde, zu bezahlen.

--> Entbündelung gehört zu den ordentlichen Kündigungen. Also bedeutet das schon mal eindeutig: Wer im Februar entbündelt wird, bezahlt noch den kompletten Februar.

Interessant wird es bei
17.1. Enthalten die maßgeblichen LB oder eine allfällige Individualvereinbarung keine Regelung über Kündigungsfristen und Kündigungstermine, so kann eine Kündigung zum Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat erfolgen.

--> Frist 1 Monat zum Monatsende, ein durchaus üblicher Passus. Fraglich ist nunmehr aber folgendes: Im konkreten Fall erfolgte die Bestellung des Pakets am 19.01.2006. Am 27.01. teilte mir der Support von Inode mit, daß die Entbündelung möglich sei und man es der TA weiterleiten werde.


Die AGB für AON enthalten keine lex specialis zum bereits angeführten.


Damit ist die heiße Kartoffel erst mal bei Inode zwischengelagert, wo man sich am Montag sicher mit meiner Anfrage beschäftigen wird.
Wenn Inode die Kündigung noch im Jänner rausgeschickt hat, ist alles eitel Wonne, denn dann würde die Kündigung per 28.02.06 schlagend werden - was sowohl nach AGB als auch meines Erachtens absolut OK ist - schließlich habe ich das Produkt bis 14.02., 13:00 Uhr, bezogen.


Bin gespannt, wie die Story ausgeht. Allgemein kann man die etwas seltsame Überlegung anstellen: Wer mit einem Umstieg von TA auf Inode liebäugelt, sollte dies in der zweiten Monatshälfte tun, um sicherzustellen, daß eine Kündigung/Leitungsbestellung durch Inode noch im alten, die effektive Entbündelung aber erst im nächsten Monat durchgeführt wird: Sonst zahlt man drauf.

Christof
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Beitrag von Matula » 27.02.2006, 19:23

Erstmal Kompliment zu Deinem Schreibstil, ist erstens immer gut durchdacht und zweitens auch oft witzig formuliert.

Ich würde so sagen: Man sollte inode bei der Bestellung sagen, daß sie die Leitung erst dann entbündeln sollen, wenn die TA-Kündigungsfrist abgelaufen ist. Fairer wäre es natürlich, wenn inode einem das von alleine sagt. Verpflichten kann sie dazu natürlich keiner, aber kundenfreundlich ist es auch nicht gerade.

Allgemein gilt: Bei jeder Kündigung / Providerwechsel / Entbündelung usw. sollte man immer auf die Kündigungsfristen beim alten Anbieter achten, damit alles gut klappt.

@"Habe nie neuen AGBs zugestimmt": Der Hinweis auf die geänderten AGBs hat sich leider tatsächlich auf einer der letzten Rechnungen befunden, somit sind leider die neuen AGBs auch für Dich gültig.

Ich sehe es aber genauso wie Du, daß ja ab 16.02. keine Leistungserbringung mehr erfolgt ist und somit ein Fall besteht, der individuell gehandhabt werden sollte. Rein nach AGBs müßtest Du den Februar noch ganz zahlen (im schlimmsten Fall sogar den März), aber da Du keine Leistung von der TA mehr empfangen hast, wäre das komplett ungerecht. Bei inode wirst Du glaube ich nichts erreichen können, sie sind nicht verpflichtet Dich auf Kündigungsfristen der TA hinzuweisen, Du könntest höchstens argumentieren, daß sie zu lange gebraucht haben, den Kündigungswunsch weiterzuleiten (01.02. ist etwas spät wenn Du ihn am 27.01. geschickt hast). Eher sehe ich da eine Chance bei der TA, die sich mit guten Argumenten (und nett formulierten Briefen/Mails) bisher bei mir noch immer zu einer Kulanzlösung bewegen ließ. Sollte die TA-Grundgebühr bis Ende Feb. verrechnet werden, ist es ja eh ok für Dich (wie Du sagst), falls es Ende März wäre, kannst Du ja sagen, das wären ja 1 1/2 Monate länger als der Leistungsempfang, könnten wir uns nicht auf 1/2 Monat einigen, wo ich ohne Leistung etwas bezahle?

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Cheinzle
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Beitrag von Cheinzle » 28.02.2006, 07:19

Hallo,
Erstmal Kompliment zu Deinem Schreibstil, ist erstens immer gut durchdacht und zweitens auch oft witzig formuliert.
Danke. Man tut was man kann. :lol:
Allgemein gilt: Bei jeder Kündigung / Providerwechsel / Entbündelung usw. sollte man immer auf die Kündigungsfristen beim alten Anbieter achten, damit alles gut klappt.

@"Habe nie neuen AGBs zugestimmt": Der Hinweis auf die geänderten AGBs hat sich leider tatsächlich auf einer der letzten Rechnungen befunden, somit sind leider die neuen AGBs auch für Dich gültig.
Zum ersten Punkt, der Beachtung der Kündigungsfristen, ist zu sagen: Selbstverständlich. Sollte man machen. Mache ich auch. Ich habe mich in diesem Fall leider von der Inode-Aussage "Wir erledigen alles für Sie und wir sind die Guten" dazu verleiten lassen, das hier nicht zu machen. Mal schauen, wie kapital der Fehler war. In diesem Zusammenhang wäre auch meine erste diesbezügliche Anfrage zu beachten... naja, das alte Lied. Vertrau keinem außer Dir selbst - und auch da sei vorsichtig.

Daß man bei sich selbst vorsichtig sein sollte, bringt mich sogleich zum nächsten Punkt, nämlich den TA-AGBs. In der Tat hat es eine AGB-Änderung gegeben, wobei die TA freundlicherweise "die relevanten Punkte herausgehoben" hat. Gegenständliches Problem war leider kein relevanter Punkt für die TA. Ergo: Mein Fehler. Sorry.
Bei inode wirst Du glaube ich nichts erreichen können, sie sind nicht verpflichtet Dich auf Kündigungsfristen der TA hinzuweisen, Du könntest höchstens argumentieren, daß sie zu lange gebraucht haben, den Kündigungswunsch weiterzuleiten (01.02. ist etwas spät wenn Du ihn am 27.01. geschickt hast).
Streitfrage. Zumal sie die Bestellung nicht am 27.01. bekommen haben, sondern am 19.01. Der Bestellung beigefügt war auch schon die Kündigungsermächtigung. Die für mich spannende Frage ist: Genügt in diesem Fall für die Kündigung der Zugang der Kündigung, oder ist diese "empfangsbedürftig". Für Verbraucher ist die Frage ja hinlänglich geklärt - die rechtzeitige Zustellung genügt.

Jetzt die 1er-Frage: Die Kündigung wurde ja von Inode mit meiner Ermächtigung durchgeführt. Gilt nun HGB zwischen Unternehmern? Oder schlägt die KSchG-Sonderstellung des Konsumenten durch?
Richtig fies wird es, wenn ich erst noch mit dem Argument daherkomme, daß zwischen Inode und TA nachweislich ein regelmäßiger Geschäftsverkehr besteht und somit Vertrag/Kündigung automatisch zustande kommt.

Hach... Das wird lustig. Fast hoffe ich schon, daß ich eine Rechnung inkl. März bekomme ...

Gruß, Christof

PS: Gibt's hier im Forum keinen anderen Inode-Kunden, der seit Dezember umgestellt wurde und das mal bestätigen oder dementieren kann?
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Matula
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Beitrag von Matula » 28.02.2006, 21:25

Kluge Fragen, die Du da aufwirfst. Ich freu mich manchmal auch schon auf Streits, zumindest wenn ich weiß, daß ich recht habe. Ist ja immer wieder witzig, kleinlaute Mitarbeiter sagen zu hören: "Sie haben selbstverständlich recht."

Was gilt bei einer Kündigung?
Ich habe schon oft Kündigungen am letzten Tag eines Monats abgeschickt, also würde ich sagen der Poststempel zählt (obwohl sie es da noch nicht erhalten haben). Bei manchen Firmen aber (z.B. A1) steht explizit in den AGB, daß die Kündigung exakt ein Monat nach Eingang bei A1 gültig wird. Dafür kann man aber auch unter dem Monat kündigen (was die meisten A1-Mitarbeiter nicht wissen).

Wenn Du Deinen Auftrag (samt Kündigung) sogar schon am 19.01. abgeschickt hast, hätte es inode NOCH MEHR vor 01.02. schaffen sollen, die Kündigung an die TA weiterzuleiten.

In meinem Posting im alten Thread habe ich z.B. geschrieben, daß man mit 28.02. kündigen könnte. Ich hab natürlich auch nichts von den jetzigen Problemen geahnt, sonst hätte ich Dir nochmal extra gesagt, daß die Kündigungsfrist jetzt ein Monat ist. Bei aonSpeed war sie das aber schon lang, d.h. hättest Du vor der AGB-Änderung alles gekündigt, wäre Dir für aonSpeed trotzdem noch bis Monatsende verrechnet worden.

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Beitrag von Cheinzle » 10.03.2006, 18:58

Hallo,

Wie es erscheint, hat sich das Problem sang- und klanglos als unbeachtlich herausgestellt:

Die Telekom hat auf ihrer letzten Rechnung ADSL inkl. Jänner fällig gestellt - der Februar wird wohl irgendwann noch kommen.
Weitere Telefon-Grundgebühr wurde keine verrechnet, scheint also mit dem Termin und der Verrechnung alles zu klappen. Auch der ominöse grüne Aufkleber ist angekommen - würde sich die Telekom auch für den März noch interessieren, hätte dieser Aufkleber ja erst Anfang April kommen dürfen.

Es löst sich also alles in Wohlgefallen auf. :D


Übrigens, kleiner Hint: Die Rufnummernanzeige (CLIP) verrechnete die TA fein säuberlich anteilig bis zum 14.02. Sollte jemand anders mal das Problem haben, wäre das ein argumentativer Ansatz - "weshalb ist der TA bei einer Rechnungsposition klar, daß es nur bis zur Leistungserbringung was kostet, bei der nächsten Position aber nicht mehr?"

Gut denne.
Dann freu ich mich jetzt über die entbündelte Leitung.

Gruß, Christof

PS: Für alle AON-Kunden ein kleiner Auszug aus meinem Router-Menü:
Verbindungszeit 24 days 02:51:40
:lol:
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Matula
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Beitrag von Matula » 11.03.2006, 12:48

Cheinzle hat geschrieben:Übrigens, kleiner Hint: Die Rufnummernanzeige (CLIP) verrechnete die TA fein säuberlich anteilig bis zum 14.02. Sollte jemand anders mal das Problem haben, wäre das ein argumentativer Ansatz - "weshalb ist der TA bei einer Rechnungsposition klar, daß es nur bis zur Leistungserbringung was kostet, bei der nächsten Position aber nicht mehr?"
Ich vermute, deshalb, weil die neue Kündigungsfrist zum Monatsletzten nur für den Anschluß (oder höchstens auch den Tarif) gilt, nicht aber für Zusatzpakete. Die TA bietet ja (nur über die Postämter) zur Zeit wieder "Bonuspaket 2 Monate gratis testen" an. Das habe ich schon einmal gemacht und habe es genau nach 2 Monaten (mitten unter dem Monat) wieder gekündigt.

Dennoch eine gute Idee gewesen. Am Besten ist es aber nach wie vor, sich vor einer Kündigung über die Kündigungsfristen zu informieren ;)

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