Was wiederum bedeutet, dass ein bloßes reinschreiben in die AGB nicht reichen kann. Ein expiziter Hinweis ist meiner Meinung nach genau das selbe wie die Bestimmung, dass bestimmte für den Kunden benachteiligende Bestimmungen, mit denen er nicht rechnen musste (muss man mit einer automatischen Vertragsverlängerung rechnen?) gesondert vereinbart werden müssen (bzw, gesondert darauf hingewiesen werden muss). Und hier reicht ein Paragraph in den AGB nicht aus, da es sich bei allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht um eine gesonderte Vereinbarung handelt.roro hat geschrieben:Wichtig!!! Hier muss bei Konsumenten vor der automatischen Verlämhgerung explizit darauf hingewiesen werden, dass sich der Vertrag verlängert.
Inode- Kündigunsfrist und Email mitnahme
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Hast du das bezugnehmend der Taktung bei Mobiltarifen verglichen?Azby hat geschrieben:dass bestimmte für den Kunden benachteiligende Bestimmungen, mit denen er nicht rechnen musste (muss man mit einer automatischen Vertragsverlängerung rechnen?) gesondert vereinbart werden müssen (bzw, gesondert darauf hingewiesen werden muss).
Grüße
Stefan
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