Umstieg TA auf XDSL + VoIP

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ray81
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Beitrag von ray81 » 15.03.2007, 21:28

Alles klar! Aber mit Call by Call ist dann bei Tele2UTA Schluß! Und wie es mit den 0810/0820 Nummern aussieht und ob alle gehen, weiß ich nicht ...

Gruß Ray

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 15.03.2007, 21:41

ray81 hat geschrieben:Aber mit Call by Call ist dann bei Tele2UTA Schluß! Und wie es mit den 0810/0820 Nummern aussieht und ob alle gehen, weiß ich nicht ...
Wie gesagt, CbC verwende ich (wir) zuhause praktisch nicht.

Aber was ich in den FAQs von Tele2UTA gefunden habe:
Kann ich andere Vorwahlen (Verbindungsnetzbetreiber, z.B. 1011) verwenden?
Dies ist bei Complete nicht möglich. Für spezielle Destinationen können aber weiterhin Anbieter verwendet werden, die Verbindungen über 0800-er/0900-er Nummern anbieten.
Grüße
Stefan

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.04.2007, 12:36

Ich möchte jetzt noch Informationen/Meinungen einholen...

"Muss" ich ein SoKü-Recht in irgendeiner Form gesondert erwähnen, damit es auch "wirksam" ist, oder genügt es, wenn Tele2UTA im Zuge der Entbündelung "ganz normal" den TA-Anschluss kündigt?

Inzwischen habe ich ADSL gekündigt (mit 31.5.) und werde Tele2UTA Complete anmelden. Aber um Komplikationen vorzubeugen, soll alles von Tele2UTA ganz regulär übernommen werden, ohne "Sonderwünsche" wie Erwähnung eines SoKü-Rechts meinerseits oder Wunschtermines. Hauptsache, alles läuft glatt.

Grüße
Stefan

Azby
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Beitrag von Azby » 18.04.2007, 14:24

Also ich persönlich würde das nochmal extra erwähnen, dass es sich um keine "normale" Kündigung handelt, auch wenn das normalerweise nicht möglich wäre, wenn du noch eine MVD am Laufen hast. Im Endeffekt verrechnen sie dir vielleicht noch das Grundentgelt für die restliche MVD...
Zumindest bei der Bestellung bei Tele2UTA könnte man das vielleicht erwähnen...

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 18.04.2007, 14:44

Azby hat geschrieben:Also ich persönlich würde das nochmal extra erwähnen, dass es sich um keine "normale" Kündigung handelt, auch wenn das normalerweise nicht möglich wäre, wenn du noch eine MVD am Laufen hast.
...
Zumindest bei der Bestellung bei Tele2UTA könnte man das vielleicht erwähnen...
Das hab ich mir anfangs auch gedacht, allerdings wer erwähnt die SoKü? Der Tele2UTA möcht ich das nicht anweisen, da sonst nur ein Kuddelmuddel herauskommt (die schreiben ja eh extra, dass sich ein Anschluss außerhalb einer MVD befinden muss) und ich persönlich möchte es bei der TA nicht machen, da sie mir sonst auch noch den Anschluss vor der Entbündelung abdrehen, dann kann ich womöglich erst recht wieder nicht die Aktion "gratis Herstellung bei Selbsinstallation" nutzen.
Im Endeffekt verrechnen sie dir vielleicht noch das Grundentgelt für die restliche MVD...
Da streite ich mich lieber im Nachhinein um ein Geld, wenn alles läuft, als ich streite mich um ein Geld (Herstellungskosten, abgedrehter Anschluss, ...), wo gar nichts funktioniert - Ich denke mir nur, wer lang fragt, läuft viel irr.

Zusammengefasst, in erster Linie geht es mir um den "rechtlichen" Aspekt, ob eine SoKü auch gesondert erwähnt werden muss, damit die wirksam wird - denn zustehen tut sie mir ohnehin...

Grüße
Stefan

Azby
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Beitrag von Azby » 18.04.2007, 14:57

Stefan hat geschrieben:Zusammengefasst, in erster Linie geht es mir um den "rechtlichen" Aspekt, ob eine SoKü auch gesondert erwähnt werden muss, damit die wirksam wird - denn zustehen tut sie mir ohnehin...
Das ist eine gute Frage...
Vielleicht weiß Cheinzle mehr..?

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Stefan
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Beitrag von Stefan » 19.04.2007, 10:11

Na gut, ich werde jetzt einfach mal die Anmeldung bei Tele2UTA ganz normal per Internet machen.

Nachdem ich auch im Internet das Wort "Sonderkündigung" nicht gefunden habe, sondern immer nur etwas von dem SoKü-Recht gelesen habe, nehme ich mal an, dass eine Kündigung einfach eine Kündigung ist - egal ob sie aus dem Auslaufen der MVD oder durch ein SoKü-Recht entsteht.

Grüße
Stefan

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Beitrag von Azby » 19.04.2007, 23:34

Du musst dann unbedingt berichten, ob's Probleme gegeben hat, oder nicht.
Also wenn es Probleme gibt, wirst du es sicher sowieso schrieben, aber auch wenn's keine gegeben hat. Würde mich interessieren, ob die das von selbst mitbekommen, dass es sich um eine Inanspruchnahme des SoKü-Rechts handelt...

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