Hatte dann einige Probleme mit der Verrechnung der TA, da sie mir GGB bis inkl. April verrechnet haben. Uns das in einer Rechnung die weit nach dem Portierungsdatum erstellt wurde.
Habe damals das Geld von der Bank rückholen lassen, da ich einfach ein Problem mit der Einstellung der TA hatte! Man erklärte mir: "Sie bekommen das Geld nach der Endabrechnung eh wieder!"
Entschuldigung, aber Geld das Ihnen auf gar keinen Fall zusteht, lasse ich mir sicher nicht abbuchen! Das kommt in meinen Augen schon einem Diebstahl nahe. Verrechnungssystem hin oder her!
Das ganze hat sich bis jetzt hingezogen, da es ja recht schwer ist mit der TA zu kommunizieren. Nun habe ich für jene Zeit, die ich laut AGBs sowieso nicht mehr zu zahlen habe eine Kulanzgutschrift bekommen.
Bin zwar gegen diese Bezeichnung, aber Hauptsache ich soll nicht zahlen, was ich nicht zu zahlen brauche!
Nebenbei soll ich noch 2 Euro Zahlscheingebühr bezahlen, da ich doch die Frechheit besessen habe, mir kein Geld vom Konto abbuchen zu lassen, welches der TA nicht zusteht.
Aber das Highlight ist ja die Mahnung, die ich erhalten habe.
Am 21.05.2007 wurde die Gutschrift erstellt und mir ein offener Saldo von 29,81 Euro mitgeteilt. (Inkl. Zahlscheingebühr)
Am 23.05.2007 wurde bereits eine Mahnung über diesen Betrag erstellt und zusätzlich 4,36 Euro Mahnspesen gefordert.
Die TA bucht Geld ab, das Ihr nicht zusteht, mahnt aber innerhalb 2 Tagen Rechnungen ein!
